Meldepflicht für Unternehmen mit Stromverbrauch über 1 Mio. kWh
Unternehmen mit einem Stromverbrauch über 1 Mio. kWh sind angehalten Ihre selbstverbrauchten Strommengen bis zum 31. März zu melden. Die Meldung ist Voraussetzung für die Abrechnung der sog. Letztverbrauchergruppen B und C folgender Umlagen für das vorangegangene Kalenderjahr: KWKG-Umlage (Übergangsbestimmung nach §36 KWKG) §19-Strom-NEV-Umlage Offshore-Haftungs-Umlage Die Meldung ist an das Stromversorgungsunternehmen des vergangenen Kalenderjahres zu […]




