Bafa veröffentlicht durchschnittliche Strompreise zum BesAr Antragsverfahren 2019

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat am 28. Februar die durchschnittlichen Strompreise des Jahres 2018 veröffentlicht. Diese sind für die Antragsstellung zur besonderen Ausgleichsregelung des EEG (BesAr) relevant. Den Datensatz zum Download finden Sie hier.

Die durschnittlichen Strompreise sind auf die Durchschnittsstrompreisverordnung (DSPV) zurückzuführen und werden jährlich aus den Daten der Anträge zur BesAr durch das Bafa erhoben. In den Preisen sind die tatsächlichen Stromkosten der Antragssteller enthalten inkl. der vollen EEG- Umlage i.H.v. 6,792 ct/kWh. Unternehmen die Anträge zur BesAr stellen, ermitteln mit den durchschnittlichen Strompreisen die maßgeblichen Stromkosten für die Berechnung ihrer spezifischen Stromkostenintensität, einem wesentlichen Kriterium der Antragsstellung zur BesAr.

Die durchschnittlichen Strompreise werden in Untergruppen nach der Höhe des Energieverbrauchs und der Vollbenutzungsstunden strukturiert. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sowohl die Abnahmemenge als auch die Verbrauchsstruktur Auswirkungen auf die Stromvollkosten haben.

Für Fragen zum Antragsverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!