Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ihrer Pflicht innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachkommen. Diese Frist endet am 18.07.2025.
Neben der Einführung eines Energiemanagementsystems sind weitere Anforderungen zu erfüllen:
- Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen
- Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen von Endenergieeinsparmaßnahmen.
- Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbewertungen nach DIN 17463 VALERI für alle identifizierten Maßnahmen
- Erfassung von Abwärmequellen und -prozessen sowie Identifizierung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
Auch weniger energieintensive Unternehmen (2,5 bis 7,5 GWh) müssen einige Anforderungen erfüllen. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die verpflichtende Energieaudits durchführen müssen, zur Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Umsetzungsplänen für Energiesparmaßnahmen, spätestens binnen drei Jahren.