Bundesförderung für

effiziente Gebäude (BEG)

Der Gebäudesektor trägt aktuell mit 15 % zu den deutschen CO₂-Emissionen bei. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, sollen im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mehr als 2/3 im Vergleich zu 1990 sinken.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor unterstützt. Im Zusammenschluss von KfW und BAFA fördert das Programm die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.

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Überblick des Förderprogramms

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Ziel der Förderung ist es, finanzielle Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen, zu leisten.

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Juristische Personen des Privatrechts einschl. Wohnungsbaugenossenschaften

Neubau und Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • wenn sie bestimmte Effizienzhausklassen erreichen – über Kreditprogramme
  • Ausnahme: Kommunen bekommen weiterhin auch Zuschüsse zu Komplettsanierungen)

Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Wärmeerzeuger)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Investitionsvorhaben in Deutschland
  • Investitionen die 10 Jahre zweckgebunden genutzt werden
  • Anlagen und Gebäude, die technische Mindestanforderungen (TMA) erfüllen
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen
  • Energie- und Bauberatung

Umfang der Förderung

Höhe der Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Die max. Förderhöhe bestimmt sich aus der erreichten Effizienzgebäudestufe

  • Die Förderungen von Gesamtsanierungen sind nur über Kreditprogramme erreichbar
  • Bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse werden 5 % Bonus für Sanierungen angerechnet (NH nur bei Nichtwohngebäuden)
  • Nebenkosten zur Erreichung der Betriebsbereitschaft sind förderfähig

Höhe der Förderung für Einzelmaßnahmen

BEG Fördersätze

Ablauf eines Fördermittelprojekts

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Welche Vorteile wir Ihnen bieten

Für den Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ müssen Unternehmen einen entsprechenden Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Für die Antragsstellung wird ein anerkannter Energie-Effizienz-Experten benötigt, der den Prozess der Fördermittelbeschaffung begleitet.

Wir verfügen über die notwendigen Zulassungen, um Sie bei der Beantragung zahlreicher Förderprogramme zu beraten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Rahmen unseres 360 Grad Ansatzes die weiterführenden Dienstleistungen, um Sie bestmöglich bei Ihrem Fördermittelprojekt zu unterstützen.

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Was uns auszeichnet:

  • Wir sind ein unabhängiger, bundesweit tätiger Dienstleister, sowohl für Energie- als auch Fördermittelberatung.
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Daniel Albrecht
Leiter Geschäftsfeldentwicklung