Fördermittel (BEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Der Gebäudesektor trägt aktuell mit 15 % zu den deutschen CO₂-Emissionen bei. Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, sollen im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mehr als 2/3 im Vergleich zu 1990 sinken.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor unterstützt. Im Zusammenschluss von KfW und BAFA fördert das Programm die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.

Teilprogramme
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zielgruppe der Förderung
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Juristische Personen des Privatrechts einschl. Wohnungsbaugenossenschaften
Bestandteile er Förderung
Neubau und Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- wenn sie bestimmte Effizienzhausklassen erreichen – über Kreditprogramme
- Ausnahme: Kommunen bekommen weiterhin auch Zuschüsse zu Komplettsanierungen)
Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Wärmeerzeuger)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähige Maßnahmen
- Investitionsvorhaben in Deutschland
- Investitionen die 10 Jahre zweckgebunden genutzt werden
- Anlagen und Gebäude, die technische Mindestanforderungen (TMA) erfüllen
- Notwendige Umfeldmaßnahmen
- Energie- und Bauberatung
Überblick des Förderprogramms
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Ziel der Förderung ist es, finanzielle Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen, zu leisten.
Umfang der Förderung
Höhe der Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude

- Die Förderungen von Gesamtsanierungen sind nur über Kreditprogramme erreichbar
- Bei Erreichen der EE- oder NH-Klasse werden 5 % Bonus für Sanierungen angerechnet (NH nur bei Nichtwohngebäuden)
- Nebenkosten zur Erreichung der Betriebsbereitschaft sind förderfähig
Höhe der Förderung für Einzelmaßnahmen

Welche Vorteile wir Ihnen bieten
Wir verfügen über die notwendigen Zulassungen, um Sie bei der Beantragung zahlreicher Förderprogramme zu beraten.
Erfolgsabhängige Vergütung
Wir stellen unsere Dienstleistung nur bei positivem Verlauf des Fördermittelprojekts in Rechnung.
Schnelle und risikoarme Abwicklung
Profitieren Sie von unserer jahrelangen BAFA-Erfahrung als geprüfte und anerkannte Energie-Effizienz-Experten.
Kein Mehraufwand für Sie
Wir übernehmen den kompletten Ablauf des Fördermittelprojekts und halten Sie bei allen Schritten auf dem Laufenden.

Experten-Webinare
Unsere Experten-Webinare bieten informative Online-Veranstaltungen rund um das Thema Fördermittel. In 30 bis 60 Minuten vermitteln wir regelmäßig Wissenswertes und zeigen Handlungsbedarf sowie Lösungswege auf.
Ideal für alle, die sich schnell und umfassend informieren möchten. Sie erhalten Einblicke von Energieexperten, Networking-Möglichkeiten und können in Q&A-Sessions Ihre individuellen Fragen klären.
Ablauf eines Fördermittelprojekts
Datensammlung & Fördermittelcheck
Wir führen einen kostenlosen Fördermittelcheck durch, der Ihnen Aufschluss über die Förderfähigkeit und mögliche Förderhöhen Ihrer Investition gibt.
Antragstellung
Sobald Ihre Beauftragung und alle erforderlichen Daten vorliegen, stellen wir in Ihrem Namen den Antrag beim Fördergeber.
Zuwendungsbescheid
Nach positiver Prüfung der Unterlagen durch den Fördergeber erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid, der die Fördergelder bestätigt.
Projektumsetzung & Verwendungsnachweis
Sie setzen Ihr Projekt innerhalb eines Bewilligungszeitraums um. Anschließend muss die sachgemäße Umsetzung beim Fördergeber nachgewiesen werden.
Projektabschluss & Auszahlung
Nach Projektabschluss und -nachweis erfolgt die Auszahlung der Fördersumme direkt auf Ihr Konto.
Nur bei Erfolg: kein Risiko für Sie
Unser Honorar fällt ausschließlich an, wenn Sie tatsächlich Fördergelder erhalten. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Wir begleiten Sie über den gesamten Projektverlauf
Während viele Förderberater nach der Antragstellung aufhören, stellen wir sicher, dass Ihr Projekt ordnungsgemäß umgesetzt und abgerechnet wird.
Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder, unterstützen bei der Dokumentation und sorgen dafür, dass alle Anforderungen des Fördergebers erfüllt werden. So vermeiden Sie Rückforderungen und profitieren von einem reibungslosen Ablauf.

Eva Schadt
Vertriebsmanagerin
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Sie besprechen möchten? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

Bereit für Ihre Energiewende?
Mit der passenden Förderung für Ihre Beleuchtungssanierung lassen sich Investitionskosten gezielt reduzieren und wirtschaftliche Potenziale schneller realisieren.
Bitte füllen Sie das Formular aus.
Häufige Fragen zur Förderung
Wann kann ich meine Bestellung bzw. Beauftragung auslösen?
Sobald eine belastbare Erstbewertung vorliegt und die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, kann die Beauftragung erfolgen. Wichtig ist: Viele Förderprogramme verlangen, dass vor Antragstellung keine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt. Wir prüfen das im Vorfeld und stellen sicher, dass der korrekte Ablauf eingehalten wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch den Fördergeber?
Das variiert je nach Förderprogramm. Typische Zeiträume sind:
- Vorbereitung & Antragstellung: 1–4 Wochen
- Bearbeitung durch den Fördergeber: 4–12 Wochen
- Bewilligung: unmittelbar nach Abschluss der Prüfung
Bei komplexen Investitionsvorhaben oder EU-Programmen kann es länger dauern. Wir geben vorab eine realistische Einschätzung auf Basis des Programms und der bisherigen Bearbeitungszeiten.
Trage ich das Risiko für die Kosten der Beantragung?
Nein. Nur wenn ein positiver Förderbescheid erteilt wird, fallen Kosten an. Pauschalen für Erstbewertung oder Antragstellung werden vollständig angerechnet bzw. bei Nichterfolg erstattet. Dadurch entsteht kein finanzielles Risiko während der Beantragungsphase.
Kann der Staat die Förderung kurzfristig stoppen oder streichen?
Ja, Förderprogramme können angepasst, pausiert oder geschlossen werden – z. B. wenn Budgets ausgeschöpft sind oder politische Prioritäten sich ändern. Das passiert jedoch selten unangekündigt.
Wir beobachten die Programmentwicklung kontinuierlich und informieren, sobald Risiken erkennbar sind, damit Sie rechtzeitig reagieren können.
Wie erhalte ich eine erste Bewertung meines Vorhabens?
Eine Erstbewertung ist schnell möglich. Normalerweise benötigen wir:
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
- Investitionskosten bzw. Projektumfang
- Zeitplan
- aktuelle Energieverbräuche (falls relevant)
Auf Basis dieser Angaben prüfen wir passende Förderprogramme, die Förderhöhe und die Antragsvoraussetzungen. Die Erstbewertung kann meist innerhalb weniger Tage erfolgen.
Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.