Bundesförderung für

ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ (EEW)

Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA fördert Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen. Förderfähig sind Unternehmen aller Größen und Branchen. Die Art und Höhe der Fördermaßnahmen richten sich an der Unternehmensgröße und der zu erwartenden CO₂-Einsparung aus.

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Überblick des Förderprogramms

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Das Förderprogramm besteht aus 5 Modulen, ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Ziel der Förderung ist es, die Investition für energieeffizienten Prozessanlagen, welche Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, finanziell zu unterstützen.

  • Private und kommunale Unternehmen
  • Freiberufler
  • Contractoren

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 30 % Zuschuss
  • Kleine und mittelständische Unternehmen: 40 % Zuschuss
  • Maximal 200.000 € pro Vorhaben

Was wird gefördert?

Die Bereitstellung von Prozesswärme aus folgenden Technologien. Voraussetzung ist, dass deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, z. B. Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, verwendet wird.

  • Wärmeerzeuger aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 45 % Zuschuss
  • Kleine und mittelständische Unternehmen: 55 % Zuschuss
  • Maximal 15 Mio. € pro Vorhaben

Was wird gefördert?

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.

  • Energie-Management-Software
  • Sensoren
  • Steuer- und Regelungstechnik

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 30 % Zuschuss
  • Kleine und mittelständische Unternehmen: 40 % Zuschuss
  • Maximal 15 Mio. € pro Vorhaben

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 500 €/t CO₂-Einsparung bei max. 30 % der förderfähigen Kosten
  • Kleine und mittelständische Unternehmen: 900 €/t CO₂-Einsparung bei max. 40 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 15 Mio. € pro Vorhaben

Voraussetzungen der Förderung

  • Nachweis der Einsparung anhand eines Energieeinsparkonzepts
  • Berechnung von Effizienzsteigerung und CO₂-Ersparnis
  • Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
  • Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.

Die Förderung von Transformationskonzepten soll Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Kosten für die Erstellung des Transformationskonzeptes

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 50 % Zuschuss
  • Kleine und mittelständische Unternehmen: 60 % Zuschuss
  • Maximal 80.000 € pro Transformationskonzept

Ablauf eines Fördermittelprojekts

Ablauf Foerdermittelmanagement

Welche Vorteile wir Ihnen bieten

Für den Zuschuss im Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ müssen Unternehmen einen entsprechenden Antrag bei der BAFA oder KFW stellen. Für die Antragsstellung wird ein anerkannter Energie-Effizienz-Experten benötigt, der den Prozess der Fördermittelbeschaffung begleitet.

Wir verfügen über die notwendigen Zulassungen, um Sie bei der Beantragung zahlreicher Förderprogramme zu beraten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Rahmen unseres 360 Grad Ansatzes die weiterführenden Dienstleistungen, um Sie bestmöglich bei Ihrem Fördermittelprojekt zu unterstützen.

Kein Mehraufwand für Sie
Wir übernehmen den kompletten Ablauf des Fördermittelprojekts und halten Sie bei allen Schritten auf dem Laufenden.

Schnelle und risikoarme Abwicklung
Profitieren Sie von unserer jahrelangen BAFA-Erfahrung als geprüfte und anerkannte Energie-Effizienz-Experten.

Erfolgsabhängige Vergütung
Wir stellen unsere Dienstleistung nur bei positivem Verlauf des Fördermittelprojekts in Rechnung.

WARUM ENERGIEKOSTEN 360 GMBH?

Was uns auszeichnet:

  • Wir sind ein unabhängiger, bundesweit tätiger Dienstleister, sowohl für Energie- als auch Fördermittelberatung.
  • Wir verfügen über die notwendigen BAFA-Zulassungen, u. a. für die Energieberatung Anlagen & Systeme sowie für die Bundesförderung effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude.
  • Wir haben bereits mehr als 400 Projekte erfolgreich umgesetzt.

Als unabhängiger Energie- und Fördermittelberater unterstützen wir Unternehmen bei der Optimierung von Energiekosten und Erreichung von Nachhaltigkeitszielen. Mit einem 360 Grad Ansatz rund um das Energiekostenmanagement, bieten wir Lösungen für alle Fragen der Energieversorgung und effizienten Energieverwendung.

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