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Fördermittel (EEW)

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA fördert Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Förderfähig sind Unternehmen aller Größen und Branchen. Die Art und Höhe der Fördermaßnahmen richten sich an der Unternehmensgröße und der zu erwartenden CO₂-Einsparung aus.

Unverbindliche Erstberatung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Über 200 Unternehmen vertrauen uns bei Energie- und Nachhaltigkeits-entscheidungen.
Modul 1: Querschnittstechnologien

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Mittelständische Unternehmen: 20 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 25 % Zuschuss
  • Maximal 200.000 € pro Vorhaben
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Was wird gefördert?

Die Bereitstellung von Prozesswärme aus folgenden Technologien. Voraussetzung ist, dass deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, z. B. Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, verwendet wird.

  • Wärmeerzeuger aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen

In welchem Umfang wird gefördert?

Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie

  • Großunternehmen: 40 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 50 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss

Biomasse

  • Großunternehmen: 20 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 30 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 40 % Zuschuss

Der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Was wird gefördert?

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 25 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 35 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 45 % Zuschuss
  • Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
Modul 4 – Basisförderung: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

In welchem Umfang wird gefördert?

Über die Basisförderung können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Für den Antrag ist ein Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 % reduziert wird.

  • Mittelständische Unternehmen: max. 10 % der förderfähigen Kosten
  • Kleine Unternehmen: max. 15 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben

Fördergegenstände Basisförderung:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Voraussetzungen der Basisförderung

  • Berechnung von Effizienzsteigerung und CO₂-Ersparnis
  • Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
  • Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.
Modul 4 – Premiumförderung: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

In welchem Umfang wird gefördert?

Die Premiumförderung erfolgt technologieoffen für Klein, mittel- und Großunternehmen und bezieht sich auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn anhand eines detaillierten Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 30 % nachgewiesen werden können.

  • Großunternehmen: 1.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 25 % der förderfähigen Kosten
  • Mittelständische Unternehmen: 2.200 €/t CO₂-Einsparung bei max. 35 % der förderfähigen Kosten
  • Kleine Unternehmen: 2.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 45 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben

Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung gibt es zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozent.

Fördergegenstände Premiumförderung:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen.
  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme.
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung.
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess.
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.

Voraussetzungen der Förderung

  • Nachweis der Einsparung anhand eines detaillierten Energieeinsparkonzepts
  • Berechnung von Effizienzsteigerung und mindestens 30 % CO₂-Ersparnis
  • Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
  • Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.
Modul 5: Transformationspläne

Die Förderung von Transformationsplänen soll Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Kosten für die Erstellung des Transformationsplans

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 40 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 50 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss
  • Maximal 60.000 Euro Förderzuschuss

Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Was wird gefördert?

Der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

  • Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Folgende Energiequellen gelten für dieses Modul als Erneuerbaren Energien:

  • Erneuerbare geothermische-/hydrothermische-/aerothermische Quellen
  • Sonnenstrahlung
  • Abwärme

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen: 33 % Zuschuss
  • Maximal 200.000 € pro Vorhaben

Überblick des Förderprogramms

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.

Das Förderprogramm besteht aus 6 Modulen, ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Ziel der Förderung ist es, die Investition für energieeffizienten Prozessanlagen, welche Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, finanziell zu unterstützen.

Zu den förderberechtigten Gruppen zählen:

  • Private und kommunale Unternehmen
  • Freiberufler
  • Contractoren

Welche Vorteile wir Ihnen bieten

Wir verfügen über die notwendigen Zulassungen, um Sie bei der Beantragung zahlreicher Förderprogramme zu beraten.

Erfolgsabhängige Vergütung

Wir stellen unsere Dienstleistung nur bei positivem Verlauf des Fördermittelprojekts in Rechnung.

Schnelle und risikoarme Abwicklung

Profitieren Sie von unserer jahrelangen BAFA-Erfahrung als geprüfte und anerkannte Energie-Effizienz-Experten.

Kein Mehraufwand für Sie

Wir übernehmen den kompletten Ablauf des Fördermittelprojekts und halten Sie bei allen Schritten auf dem Laufenden.

Experten-Webinare

Unsere Experten-Webinare bieten informative Online-Veranstaltungen rund um das Thema Fördermittel. In 30 bis 60 Minuten vermitteln wir regelmäßig Wissenswertes und zeigen Handlungsbedarf sowie Lösungswege auf.

Ideal für alle, die sich schnell und umfassend informieren möchten. Sie erhalten Einblicke von Energieexperten, Networking-Möglichkeiten und können in Q&A-Sessions Ihre individuellen Fragen klären.

Ablauf eines Fördermittelprojekts

Datensammlung & Fördermittelcheck

Wir führen einen kostenlosen Fördermittelcheck durch, der Ihnen Aufschluss über die Förderfähigkeit und mögliche Förderhöhen Ihrer Investition gibt.

Antragstellung

Sobald Ihre Beauftragung und alle erforderlichen Daten vorliegen, stellen wir in Ihrem Namen den Antrag beim Fördergeber.

Zuwendungsbescheid

Nach positiver Prüfung der Unterlagen durch den Fördergeber erhalten Sie einen sogenannten Zuwendungsbescheid, der die Fördergelder bestätigt.

Projektumsetzung & Verwendungsnachweis

Sie setzen Ihr Projekt innerhalb eines Bewilligungszeitraums um. Anschließend muss die sachgemäße Umsetzung beim Fördergeber nachgewiesen werden.

Projektabschluss & Auszahlung

Nach Projektabschluss und -nachweis erfolgt die Auszahlung der Fördersumme direkt auf Ihr Konto.

Nur bei Erfolg: kein Risiko für Sie

Unser Honorar fällt ausschließlich an, wenn Sie tatsächlich Fördergelder erhalten. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.

Wir begleiten Sie über den gesamten Projektverlauf

Während viele Förderberater nach der Antragstellung aufhören, stellen wir sicher, dass Ihr Projekt ordnungsgemäß umgesetzt und abgerechnet wird.

Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördergelder, unterstützen bei der Dokumentation und sorgen dafür, dass alle Anforderungen des Fördergebers erfüllt werden. So vermeiden Sie Rückforderungen und profitieren von einem reibungslosen Ablauf.

Eva Schadt

Eva Schadt

Vertriebsmanagerin

Sie haben ein konkretes Anliegen, das Sie besprechen möchten? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

Mitglied bei
Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes Mitglied Der Mittelstand BVMW Mitglied Deutsches Energieberater-Netzwerk Mitglied DENEFF

Bereit für Ihre Energiewende?

Mit der passenden Förderung für Ihre Beleuchtungssanierung lassen sich Investitionskosten gezielt reduzieren und wirtschaftliche Potenziale schneller realisieren.

Bitte füllen Sie das Formular aus.

Häufige Fragen zur Förderung

Wann kann ich meine Bestellung bzw. Beauftragung auslösen?

Sobald eine belastbare Erstbewertung vorliegt und die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, kann die Beauftragung erfolgen. Wichtig ist: Viele Förderprogramme verlangen, dass vor Antragstellung keine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt. Wir prüfen das im Vorfeld und stellen sicher, dass der korrekte Ablauf eingehalten wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch den Fördergeber?

Das variiert je nach Förderprogramm. Typische Zeiträume sind:

  • Vorbereitung & Antragstellung: 1–4 Wochen
  • Bearbeitung durch den Fördergeber: 4–12 Wochen
  • Bewilligung: unmittelbar nach Abschluss der Prüfung

Bei komplexen Investitionsvorhaben oder EU-Programmen kann es länger dauern. Wir geben vorab eine realistische Einschätzung auf Basis des Programms und der bisherigen Bearbeitungszeiten.

Trage ich das Risiko für die Kosten der Beantragung?

Nein. Nur wenn ein positiver Förderbescheid erteilt wird, fallen Kosten an. Pauschalen für Erstbewertung oder Antragstellung werden vollständig angerechnet bzw. bei Nichterfolg erstattet. Dadurch entsteht kein finanzielles Risiko während der Beantragungsphase.

Kann der Staat die Förderung kurzfristig stoppen oder streichen?

Ja, Förderprogramme können angepasst, pausiert oder geschlossen werden – z. B. wenn Budgets ausgeschöpft sind oder politische Prioritäten sich ändern. Das passiert jedoch selten unangekündigt.

Wir beobachten die Programmentwicklung kontinuierlich und informieren, sobald Risiken erkennbar sind, damit Sie rechtzeitig reagieren können.

Wie erhalte ich eine erste Bewertung meines Vorhabens?

Eine Erstbewertung ist schnell möglich. Normalerweise benötigen wir:

  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens
  • Investitionskosten bzw. Projektumfang
  • Zeitplan
  • aktuelle Energieverbräuche (falls relevant)

Auf Basis dieser Angaben prüfen wir passende Förderprogramme, die Förderhöhe und die Antragsvoraussetzungen. Die Erstbewertung kann meist innerhalb weniger Tage erfolgen.

Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan

Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.

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