Novelle Energiedienstleistungsgesetz

Novelle Energiedienstleistungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Am 22. Mai hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (EDL-G), zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) verabschiedet. Diese Novelle setzt weitere Anforderungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um und bringt für Unternehmen sowohl Entlastungen als auch neue Verpflichtungen mit sich.

Wir erläutern die wichtigsten Änderungen für Industrie und Unternehmen.

Neue Schwellenwerte für die Energieauditpflicht

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Energieauditpflicht. Zukünftig müssen Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch innerhalb von drei Jahren von mehr als 2,77 GWh pro Jahr alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN ISO 50001 durchführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und den Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Dies bedeutet für viele Unternehmen, dass sie ihren Energieverbrauch intensiver analysieren und regelmäßig auf Einsparpotenziale überprüfen müssen. Die Audits bieten jedoch auch die Chance, langfristig Energiekosten zu senken und die Umweltbilanz zu verbessern. Die Änderung führt damit ein komplett neues Regime in der Energieauditpflicht ein. Zukünftig wird damit nicht mehr die Eigenschaft als großes Unternehmen (Nicht-KMU) maßgeblich sein, sondern ausschließlich der Energieverbrauch bezogen auf die jeweilige Körperschaft. Es bleibt die Möglichkeit erhalten statt Energieaudits durchzuführen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS einzuführen. Insbesondere im Unternehmensverbund sollte die Strategie zur Erfüllung der neuen Anforderungen überprüft werden.

Qualitätssicherung bei Energieaudits

Die Novelle Energiedienstleistungsgesetz legt auch großen Wert auf die Qualitätssicherung im Bereich der Energieaudits. Um sicherzustellen, dass die Energieaudits auf einem hohen Niveau durchgeführt werden, müssen Energieauditoren künftig vor ihrer Zulassung eine einmalige Fortbildung absolvieren. Zudem wurden die Anforderungen an die Weiterbildung und berufliche Bildung der Auditoren konkretisiert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Auditoren stets auf dem neuesten Stand der Technik sind und Unternehmen kompetent beraten können. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie auf gut ausgebildete Fachleute vertrauen können, die ihnen fundierte Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.

Entbürokratisierung: Weniger Aufwand für Unternehmen

Durch Anpassungen am EnEfG werden die Berichtspflichten vereinfacht, was den administrativen Aufwand für Unternehmen ggf. reduziert. Es wird geschätzt, dass die betroffenen Unternehmen dadurch jährlich etwa 32,3 Millionen Euro einsparen können. Konkret profitieren Unternehmen von folgenden Erleichterungen:

  • Anhebung der Energieverbrauchsschwellwerte: Die Schwellwerte werden angehoben und mit dem EDL-G in Einklang gebracht. Künftig sind nur noch Unternehmen mit einem Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr oder mehr zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme, zur Berichterstattung auf der Plattform für Abwärme und zur Erstellung von Umsetzungsplänen verpflichtet.
  • Vereinfachte Berichtspflichten: Unternehmen müssen nur noch über wesentliche Abwärmemengen berichten, was den bürokratischen Aufwand deutlich verringert.
  • Die Prüfung von Umsetzungsplänen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren vor Veröffentlichung entfällt.

Ende des Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen

Durch die Änderungen am EnVKG wird das geordnete Ende des Nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen sichergestellt. Dies bedeutet für Unternehmen, die in den letzten Jahren auf das Label gesetzt haben, eine klare Übergangsregelung und die Möglichkeit, sich auf andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu konzentrieren.

Fazit: Novelle Energiedienstleistungsgesetz bietet Chancen und Herausforderungen

Für Unternehmen bringt die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die neuen Energieauditpflichten bedeutet, dass sich auch KMU mit der verpflichtenden Durchführung von Energieaudits auseinander setzen müssen. Gleichzeitig bieten die Entbürokratisierung und die vereinfachten Berichtspflichten Erleichterungen und reduzieren den administrativen Aufwand. Insgesamt stellen die Änderungen einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effizienteren Unternehmensführung dar, der langfristig sowohl der Umwelt als auch den Unternehmen selbst zugutekommt.

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier. Im nächsten Schritt debattiert der Bundestag über den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Das Gesetz soll noch vor Jahresende in Kraft treten.

Offen ist zum aktuellen Zeitpunkt noch, ob auch das Förderprogramm Energieberatung Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme – Modul 1 in dem aktuell Energieaudits

Um die Auswirkungen des neuen Energiedienstleistungsgesetzes umfassend zu verstehen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, ist es wichtig, sich eingehend mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des EDL-G zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch.