Frankfurt – GEG 2024 Gebäudeautomation

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Welche Anforderungen gelten für die Gebäudeautomation?

Seit dem Beginn des Jahres 2024 gilt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Schwerpunkt in der öffentlichen Diskussion oft auf dem Begriff „Heizungsgesetz“ lag. Allerdings erhielt ein anderer wesentlicher Aspekt nur begrenzte Aufmerksamkeit: die neuen Anforderungen an die Gebäudeautomation. Das GEG umfasst auch bedeutsame Neuerungen bezüglich der Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation (GA) in Nichtwohngebäuden. Diese Anpassungen zielen darauf ab, einen energiesparenden, ökonomischen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.

In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Blick auf die wesentlichen Änderungen im Bereich der Gebäudeautomation werfen, die durch das GEG 2024 eingeführt wurden. Wir werden verdeutlichen, welche Auswirkungen diese Neuerungen haben und wie Unternehmen sich am besten darauf vorbereiten können, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

1. Die Gebäudeautomation spielt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung.

Die rund 2,7 Millionen Nichtwohngebäude in Deutschland tragen maßgeblich dazu bei, dass mehr als ein Drittel des gesamten Gebäudeenergieverbrauchs des Landes entfällt. Diese Tatsache ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, den Weg zur Dekarbonisierung zu beschreiten und das Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 zu erreichen. Eine wesentliche Stellschraube für diesen Prozess ist die Digitalisierung der Gebäude durch eine intelligente Gebäudeautomation. Diese wirkt als wirkungsvoller Hebel, sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Die Gesetzgebung hat dies erkannt und entsprechende Vorgaben zur Gebäudeautomation im neuen Gebäudeenergiegesetz festgelegt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erkennt zweifellos die enorme Bedeutung der Gebäudeautomation für die Dekarbonisierung des Immobiliensektors an. Eine Studie von Waide Strategic Efficiency bestätigt diese Bedeutung für die EU insgesamt: Die Umsetzung der Anforderungen an die Gebäudeautomation der EPBD 2018 könnte zu 14 % Energiekosten-Einsparungen im Nichtwohngebäudesektor führen, was europaweit einer jährlichen Einsparung von 64 Megatonnen CO₂ entspricht. Diese Einsparungen sind besonders effizient mit Gebäudeautomation zu erzielen, da es sich dabei um wirtschaftliche Investitionen handelt, die oft weniger als 30 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche ausmachen und sich innerhalb von drei bis fünf Jahren amortisieren.

2. Die einzelnen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes im Überblick.

Die Anforderungen des GEG 2024 an die Gebäudeautomation sind vielfältig und umfassen verschiedene Aspekte, die darauf abzielen, den Energieverbrauch von Nichtwohngebäuden zu optimieren und die Energieeffizienz zu steigern. Einige der wichtigsten Punkte sind:

  • Eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie gebäudetechnischer Systeme ist erforderlich. Diese Daten müssen über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, um Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig zu ermöglichen.
  • Die Festlegung von Benchmarks zur Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes ist ein weiterer wichtiger Schritt. Dadurch können Effizienzverluste in gebäudetechnischen Systemen erkannt und mögliche Verbesserungen identifiziert werden.
  • Zusätzlich müssen für das Gebäudeenergiemanagement verantwortliche Personen oder Unternehmen benannt oder beauftragt werden. Diese sind dafür zuständig, Potenziale für einen energetisch optimierten Gebäudebetrieb zu analysieren und zu nutzen.

Neben diesen allgemeinen Anforderungen gibt es spezifische Vorgaben für Bestands- und Neubauten:

  • Bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizung oder Klimaanlage von mehr als 290 kW Nennleistung müssen bis Ende 2024 mit einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet sein, die Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle bereitstellt.
  • Ebenso müssen Bestandsgebäude bis Ende 2024 ein System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung einführen. Dabei bleibt jedoch Spielraum für Interpretationen, ob der „Automatisierungsgrad B“ gefordert ist oder andere GA-Funktionalitäten nachgewiesen werden müssen.
  • Neu zu errichtende Nichtwohngebäude müssen von Anfang an mit einem GA-System des Automatisierungsgrads B oder besser ausgestattet sein.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Gebäude nicht nur energieeffizienter betrieben werden, sondern auch eine bessere Integration und Kommunikation zwischen den verschiedenen gebäudetechnischen Systemen ermöglichen. Dies trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu optimieren und letztendlich die CO2-Emissionen zu reduzieren.

3. Die Umsetzung birgt einige Herausforderungen

Ein bedeutender Aspekt der neuen Vorgaben ist ihr Geltungsbereich für alle entsprechenden Gebäude, einschließlich des Gebäudebestands. Die Einführung des GEG im Jahr 2024 bedeutet, dass die erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen – eine offensichtlich enorme Herausforderung. Die kurze Frist kann durch die Tatsache erklärt werden, dass im Jahr 2018, als die Texte von der Europäischen Union verabschiedet und veröffentlicht wurden, noch ein realistischerer Zeitraum von fünf Jahren für die Nachrüstung zur Verfügung stand. Für Neubauten von Nichtwohngebäuden scheint das Gebäudeenergiegesetz keine Größenbeschränkung für die Anlagentechnik vorzusehen, was bedeutet, dass die Anforderungen für alle neuen Objekte gelten.

Gemäß den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt bis zum 1. Januar 2025 mit Systemen für die Gebäudeautomation und -steuerung ausgerüstet sein. Diese Anforderung erstreckt sich ebenso auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von über 290 Kilowatt. Die positive Nachricht dabei ist, dass das GEG 2024 keine spezifischen Technologien fordert, sondern Funktionalitäten. So wird die Innovationskraft nicht eingeschränkt und neue Konzepte und Lösungen finden schneller den Weg in den Markt. Gegenwärtig können die geforderten Funktionalitäten teilweise softwaretechnisch oder mit unterschiedlichen Komponenten erreicht werden.

4. Fördermöglichkeiten durch das BEG erleichtern die Transformation

Seit dem 01. Januar 2021 bietet das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der Gebäudeautomation. Neben der Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden wurden ab dem 01. Juli 2021 auch die Kosten für Kauf oder Neubaumaßnahmen förderfähig. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die komplexen Inhalte des Programms in aussagekräftige Investitionsempfehlungen, belastbare Angebote und eine konkrete Realisierungsplanung zu übersetzen.

Die finanzielle Unterstützung variiert je nach Gebäudetyp, -art und Förderart:

  • Eine Förderung von 15 % wird für die Umsetzung förderfähiger Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung gewährt, wie sie in den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgeführt sind.
  • Planungsleistungen und Baubegleitung durch Energiekosten 360 als Energieeffizienzexperten werden mit einer Förderung von 50 % unterstützt.

Diese Fördermöglichkeiten bieten Unternehmen eine finanzielle Anreizstruktur, um in die Effizienz und Nachhaltigkeit ihrer Gebäude zu investieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

5. Eine ganzheitliche Planung ist essenziell für die erfolgreiche Umsetzung

Bevor konkrete Maßnahmen hinsichtlich Gebäudeautomation ergriffen werden, ist eine ganzheitliche Analyse und strategische Umsetzungsplanung unerlässlich. Dabei müssen alle Beteiligten einbezogen werden, von Eigentümern über Fachplaner bis hin zu Betreibern und Energieberatern. Die Konzeptionierung sollte kein Schnellschuss sein, sondern einen umfassenden Ansatz verfolgen, der nicht nur die effiziente Nutzung von Energie, sondern auch deren effektive Nutzung berücksichtigt. Von Gesamtenergiekonzepten bis hin zur CO2-Neutralität müssen alle Aspekte berücksichtigt werden.

Die größte Herausforderung besteht darin, dass viele Betreiber technisch nicht versiert sind und Gefahr laufen, lediglich oberflächliche Maßnahmen umzusetzen, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Es ist jedoch entscheidend, diesen Prozess als Transformation hin zu einem langfristig nachhaltigen und effizienten Betrieb zu verstehen. Hier kann ein passender Fachplaner entscheidend sein, der nicht nur Fachkompetenz in MSR und GLT, sondern auch in Energietechnik, Erneuerbaren Energien und Anlagentechnik besitzt. Mitunter ist ein Energieberater erforderlich, der alles ganzheitlich bewerten und vorantreiben kann.

Zusammenfassung

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 bringt bedeutende Änderungen im Bereich der Gebäudeautomation mit sich, die darauf abzielen, energieeffizientes und nachhaltiges Bauen und Sanieren zu fördern. Die neuen Anforderungen des GEG betonen die Schlüsselrolle der Gebäudeautomation bei der Dekarbonisierung und werden detailliert erläutert, einschließlich spezifischer Vorgaben für Bestands- und Neubauten. Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen der Gebäudeautomation, während eine ganzheitliche Analyse und strategische Umsetzungsplanung unerlässlich sind, um langfristig einen effizienten und nachhaltigen Betrieb von Gebäuden zu gewährleisten.

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