Abwärmenutzung Abwärme Industrie

Abwärmenutzung im Unternehmen für mehr Energieeffizienz

Seit dem 18. November 2023 hat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) einen neuen Wendepunkt für Unternehmen und die Industrie eingeleitet. Dazu gehört unter anderem die Auskunftspflicht der Abwärmenutzung an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Unternehmen, deren durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei Kalenderjahren über 2,5 Gigawattstunden lag, werden verpflichtet, ihre Abwärmedaten auf der Plattform für Abwärme zu veröffentlichen. Die neue Regelung zielt darauf ab, das bislang ungenutzte Potenzial industrieller Abwärme zu erschließen und damit einen bedeutenden Schritt zur Wärmewende beizutragen.

In diesem Beitrag werden wir nicht nur die rechtlichen Verpflichtungen beleuchten, sondern auch die vielfältigen Chancen und Potenziale aufzeigen, die sich für Unternehmen eröffnen. Von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bis hin zu innovativen Möglichkeiten, umweltfreundliche und nachhaltige Prozesse zu fördern – die Plattform für Abwärme stellt eine Brücke zwischen gesetzlichen Anforderungen und einem zukunftsorientierten unternehmerischen Handeln dar.

Energieeffizienzgesetz: Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen?

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu erhöhen und so den Energieverbrauch sowie den Import fossiler Energien zu reduzieren. Zusätzlich soll es zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels beitragen. Ein weiterer Aspekt des Gesetzes besteht darin, die nationalen Energieeffizienzziele zu erreichen und die europäischen Zielvorgaben zu erfüllen.

Die wichtigsten Maßnahmen des EnEfG für Unternehmen sind:

Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist die Verpflichtung der Unternehmen, Abwärme zu vermeiden, zu nutzen und darüber Auskunft zu geben.

Abwärmenutzung im Unternehmen: Nicht die gleichen Pflichten für alle

Um den Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes gerecht zu werden, sind Unternehmen dazu angehalten, Abwärme zu vermeiden und effektiv zu nutzen. Diese Verpflichtung variiert je nach dem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren.

Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden oder weniger entfallen die Pflichten zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme.

Hingegen müssen Unternehmen, deren durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren über 2,5 Gigawattstunden lag, spezifische Auskunftspflichten erfüllen. Sie sind dazu verpflichtet, auf Anfrage von Wärmenetzbetreibern, Fernwärmeversorgungsunternehmen und anderen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen Auskunft über anfallende Abwärme zu erteilen.

Darüber hinaus diese Unternehmen, dazu verpflichtet, bis zum 31. März eines jeden Jahres Auskunft über die anfallende Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) über die Plattform Abwärme zu übermitteln. Ziel dieser Maßnahme ist das Matchmaking zwischen potenziellen Abwärmelieferanten und Wärmenetzbetreibern oder Investoren.

Plattform Abwärme

 

Die Plattform wurde am 15. April 2024 online gestellt. Gleichzeitig hat das BMWK die gesetzliche Frist zur erstmaligen  Datenmeldung verlängert. Die Frist für die erstmalige Meldung der Abwärmepotenziale ist der 01.01.2025.

Welche Angaben sind in der Plattform für Abwärme zu melden?

Die Plattform für Abwärme erfordert die Meldung verschiedener Informationen, die sowohl übergeordnete Daten des Unternehmens als auch spezifische Angaben zu jeder Abwärmequelle umfassen, z. B.:

  • Jährliche Wärmemengen und maximale thermische Leistung
  • Zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen
  • Möglichkeiten zur Regelung von Druck, Temperatur und Einspeisung
  • Durchschnittliches Temperaturniveau

Eine Abwärmequelle kann entweder geführt sein, wenn die Abwärme technisch kanalisiert wird, oder diffus, wenn die Energie direkt an die Umgebung abgegeben wird. Das abwärmeführende Medium kann jedes feste, flüssige oder gasförmige Medium inklusive der Strahlung von Oberflächen sein.

Abwärmepotenziale mit einem jährlichen durchschnittlichen Temperaturniveau von 20°C und weniger gelten zunächst als unwesentlich und müssen nicht berichtet werden, wobei plausible Schätzungen zugelassen sind, solange sie transparent gemacht werden.

Es ist zu beachten, dass auch potenzielle Geschäftsgeheimnisse auskunftspflichtig sind, jedoch nicht öffentlich einsehbar sein werden. Alle wichtigen Informationen zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten finden Sie auch im Merkblatt Plattform Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).

Aufgrund der geringen Vorlaufzeit ist es von entscheidender Bedeutung, die Meldungen zeitnah vorzunehmen. Verstöße gegen diese Rechtspflichten können zu Bußgeldern und dem Verlust der Umweltmanagement- bzw. Energiemanagement-Zertifizierung führen.

Wie können Unternehmen Abwärme sinnvoll nutzen?

Abwärme entsteht als Nebenprodukt verschiedener Prozesse oder Systeme und geht häufig ungenutzt verloren. Typische Quellen sind industrielle Anlagen, Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen, Motoren, Kompressoren und Kühlsysteme. Insbesondere industrielle Prozesse wie Verbrennung, Schmelzen und Raffinieren erzeugen große Mengen an Abwärme.

Es gibt jedoch zunehmende Bestrebungen, diese industrielle Abwärme effizienter zu nutzen, um Energieeffizienz zu steigern und Umweltauswirkungen zu verringern. Dabei spielen verschiedene Ansätze eine Rolle:

  • Wärmerückgewinnungssysteme, die Abwärme einfangen und für andere Zwecke nutzen.
  • Kaskadennutzung, bei der Abwärme in mehreren Stufen genutzt wird.
  • Fernwärme, um umliegende Gemeinden, benachbarte Gebäude oder Betriebe zu beheizen.
  • Stromerzeugung durch den Betrieb von Dampf- oder ORC-Turbinen.

Die Nutzung von industrieller Abwärme bietet nicht nur Vorteile wie Kosteneinsparungen und Emissionsreduktionen, sondern trägt auch zur Ressourceneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei.

Bei der Entwicklung eines Konzepts zur Abwärmenutzung spielen zwei wesentliche Faktoren eine entscheidende Rolle.

1. Temperaturniveau der Abwärme

Die Temperatur der verfügbaren Abwärme ist von entscheidender Bedeutung für ihre weitere Nutzung. Ob die Abwärme bei Temperaturen von 80 °C oder höher oder bei einem niedrigeren Niveau, wie z.B. um die 50 °C, vorliegt, beeinflusst maßgeblich die Machbarkeit verschiedener Nutzungsansätze.

Die gute Nachricht ist, dass bereits ab einer Temperatur von etwa 30 °C kosteneffiziente und CO2-effiziente Konzepte zur Abwärmenutzung existieren. Selbst Abwärme mit niedrigeren Temperaturen kann durch effiziente Technologien auf ein höheres Temperaturniveau angehoben und als Prozesswärme wiederverwendet werden.

2. Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur

Die Nutzung von Abwärme im Unternehmen kann vielfältig sein. Um festzustellen, welche Art der Nutzung am besten geeignet und am effizientesten umzusetzen ist, ist es wichtig, die vorhandene Infrastruktur zu berücksichtigen. Muss die gewonnene Energie aus Abwärme möglicherweise zunächst gespeichert werden oder kann sie direkt für laufende Prozesse genutzt oder eingespeist werden? Die Beantwortung dieser Frage hat direkte Auswirkungen auf die Investitionskosten und erfordert eine gründliche Analyse der lokalen Gegebenheiten.

Abwärme sinnvoll im Unternehmen nutzen

Um die Energiewende in allen Sektoren voranzutreiben, sind eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Steigerung der Energieeffizienz entscheidend. Mittels rechtlicher Pflichten schafft der Bund Mechanismen, um die Energieeffizienz von Unternehmen zu steigern.

§ 16 EnEfG: Rechtspflicht zur Vermeidung, Reduzierung, Verwendung oder Weitergabe von Abwärme für Unternehmen mit EEV >2,5 GWh

Das vorrangige Ziel für Unternehmen sollte die Minimierung von Abwärme sein, unter Berücksichtigung der technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Aspekte, soweit dies im Rahmen der Zumutbarkeit möglich ist. Eine vollständige Vermeidung ist jedoch in den meisten Fällen nicht realisierbar. In solchen Situationen bietet sich die Eigennutzung als eine Option an, sei es für die interne Verwendung in den Produktionsprozessen oder für die innerbetriebliche Nutzung auf dem Firmengelände. Falls keine direkte Wärmenutzung möglich ist, kann die kaskadenförmige Verstromung eine Lösung darstellen, bei der die Abwärme über mehrere Stufen durch einen Wärmetauscher geleitet wird und dabei das Temperaturniveau schrittweise abnimmt. Als letzte Möglichkeit bleibt die Weitergabe der Abwärme an externe Dritte, um eine umfassende Abwärmenutzung sicherzustellen.

Die Nutzung von Abwärme in Unternehmen oder ihre Auskopplung für Dritte bietet ein enormes Potenzial für die Energieeinsparung. Die Auswahl des geeigneten Ansatzes für Ihr Unternehmen hängt von den innerbetrieblichen Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten ab. In jedem Fall ist jedoch die Einhaltung der Auskunftspflicht gemäß § 17 EnEfG unerlässlich.

Darüberhinau sollten Unternehmen die Abwärmenutzung auch im Energiemanagementsystem abbilden. Insbesondere bei der Eigennutzung empfiehlt sich die Entwicklung eines Abwärmekatasters. Hier ist es sinnvoll, bei der detailierten Aufnahme der  Nutzungsmaßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 VALERI vorzunehmen und von Experten prüfen zu lassen.

Zu guter letzt ist es wichtig staatliche Förderprogamme in Betracht zu ziehen, um Investitionen zur Abwärmenutzung und Auskopplung zu möglichst kosteneffizient zu finanzieren.

Mit Energiekosten 360 haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite

Für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 Gigawattstunden bringt das Energieeffizienzgesetz zusätzliche praktische und bürokratische Anforderungen mit sich. Es lohnt sich, die Potenziale der Abwärmenutzung zu detailliert zu prüfen. Durch die interne Nutzung der Abwärme können Einsparungen erzielt und die Effizienz des Unternehmens gesteigert werden, bevor die Abwärme zu einem geringen Preis an Dritte abgegeben wird. Für einige Unternehmen besteht die Chance eines zusätzlichen Geschäftsmodells.

Energiekosten 360 unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der rechtlichen Anforderungen und darüber hinaus. Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Erstellung Abwärmekataster durch Aufnahme aller relevanten Daten im Energiemanagementsystem
  • Übernahme der Datenpflege auf der Plattform für Abwärme
  • Identifikation von Nutzungspotenzialen mit der Pinch-Analyse
  • Erarbeitung von Abwärmenutzungskonzepten inkl. Wirtschaftlichkeitsbewertung nach Valeri (DIN 17463)
  • Erarbeitung und Umsetzung eines individuellen Förderkonzeptes

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