Status EEG-Umlagenbegrenzung für KWK-Anlagen – 100-Tage-Gesetz

Ende des vergangenen Jahres sorgte die EU Kommission für Aufsehen, als sie die EEG-Umlagenreduzierung für KWK-Anlagen, welche nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, nicht verlängert hat. Im Mai konnte das BMWi eine Einigung mit der zuständigen EU-Wettbewerbskommissarin Vestager erzielen.

Wie das BMWi meldete enthält diese Einigung die folgenden Punkte:

  • KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.
  • Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
  • Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018.

Diese Eckpunkte sollten im sog. 100-Tage-Gesetz kurzfristig verabschiedet werden und Eigenversorgern Planungssicherheit geben. Mitte Juni hat nun das BMWi angekündigt, dass eine Verabschiedung wohl erst nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst 2018 erfolgen kann. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung lässt also noch einige Wochen auf sich warten.

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