Besondere Ausgleichsregelung – Infotag des Bafa

Am 26.2 veranstaltete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Informationsveranstaltung zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR). Es war die erste Veranstaltung dieser Art und fand in Frankfurt am Main statt. Zahlreiche Unternehmensvertreter nahmen Teil und haben viel Bekanntes aus der Antragspraxis gehört, aber auch einige relevante Informationen für die Antragsstellung in diesem Jahr.
Hier ein Ausschnitt des heutigen Tages und wichtige Termine für die diesjährige Antragsstellung:

  • Kontrovers diskutiert wurde beispielsweise über die Abgrenzung von Verbräuchen Dritter, und dass hier mehrere Behörden unterschiedliche Vorgaben in gleicher Sache machen. Das Bafa strebt hier eine Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und den Zollbehörden für eine Harmonisierung an.
  • In der Tiefe wurde vor allem auf das Prüfschema des Bafa bei Umwandlungen von Unternehmen eingegangen. Hier wurde allerdings deutlich, dass auch bei Fachleuten weiterhin Präzisierungsbedarf besteht und jeder Fall individuell beleuchtet werden muss.
  • Der Leiter der zuständigen Unterabteilung Krakowka warnte die Unternehmen davor, durch gesellschaftsrechtliche Splittung von Unternehmen, antragsfähige Unternehmen zu konstruieren, die im Normalfall keine Begrenzung erhalten könnten. Es wurde auf die Gefahr hingewiesen, dass die BesAR bei der Neufassung der europäischen Energiebeihilferichtlinien im Jahr 2020 eingeschränkt oder gestrichen werden könnte, sollte der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung zu Lasten anderer Stromverbraucher entstehen. Das Bafa werde an dieser Stelle weiterhin sehr genau hinsehen und unter anderem prüfen, ob alle relevanten Bedingungen erfüllt sind.
  • 28. Februar – Veröffentlichung der Durchschnittsstrompreise
  • 19. März – Öffnung des ELAN-K2 Antragsportals
  • 15. Mai – Bis zu diesem Datum eingereichte Anträge erhalten wie im Vorjahr eine qualifizierte Eingangsbestätigung vom Bafa
  • 31. Mai – Bis zu diesem Datum eingereichte Anträge erhalten bis Ende September ein Vorabprüfergebnis vor der eigentlichen Bescheiderteilung
  • 02. Juli – Materielle Ausschlussfrist für die Einreichung des Antrags

Energiekosten 360 GmbH vertrat seine Kunden vor Ort und lässt die gewonnenen Erkenntnisse in einen sicheren Antragsprozess zur Gewährung der BesAR einfließen. Wenn auch Sie Interesse an der Optimierung Ihres BesAR-Antrages haben, operative Unterstützung benötigen oder Sie andere Fragen im Bereich des Energiekostenmanagements beschäftigen, sprechen Sie mich gerne an!