BEG 2024: Die Neuerungen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem Jahr 2021 regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderlandschaft sowohl für den Neubau von Gebäuden als auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden. In den letzten Jahren wurde die Förderpolitik mehrfach überarbeitet und angepasst, wobei die jüngste Änderung im Januar 2024 in Kraft trat.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Förderrichtlinie BEG verfolgt das Ziel, nicht nur Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen, sondern auch zu einer insgesamt höheren Energieeffizienz im Gebäudesektor beizutragen. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Anpassungen für die BEG 2024 für Sie zusammengefasst.
1. Bestandteile der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Errichtung energetisch effizienter Gebäude und die energetische Modernisierung bereits existierender Gebäude ermöglichen erhebliche Einsparungen von Energie. Mit der staatlichen Förderung in diesem Bereich kann somit maßgeblich dazu beigetragen werden, die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bietet finanzielle Unterstützung für verschiedene Maßnahmen wie den Einbau neuer Heizungsanlagen, die Verbesserung bestehender Heizungssysteme, bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz fortschrittlicher Anlagentechnik. Das übergeordnete Ziel dieser Förderung besteht darin, die Sanierung von Gebäuden zu fördern, die langfristig Energiekosten reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die BEG setzt sich aus vier wesentlichen Teilen zusammen:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)
2. Die Neuerungen für die BEG 2024
Ab dem Jahr 2024 sind bedeutende Veränderungen in der Förderrichtlinie BEG EM wirksam:
- Die Fördersätze für Heizungen wurden zum 01.01.2024 angehoben und weitgehend angeglichen. Das bedeutet mehr Unterstützung und Anreize für diejenigen, die in energieeffiziente Heizsysteme investieren möchten.
- Die förderfähigen Investitionskosten für den Austausch einer Heizungsanlage wurden auf 30.000 Euro im EFH gesenkt, es sind jedoch Fördersätze von bis zu 70 Prozent möglich.
- Die Förderung sonstiger Einzelmaßnahmen ist kombinierbar mit der Förderung für einen Heizungstausch, was maximal förderfähige Kosten von bis zu 90.000 Euro ermöglicht.
- Die Höchstförderung für Nichtwohngebäude wurde von 1.000 EUR auf 500 EUR pro m² gesenkt.
Die bedeutendste Änderung ab 2024 besteht darin, dass ein Antrag erst dann eingereicht werden kann, wenn bereits ein Liefer- und Leistungsvertrag mit auflösender Bedingung bei Ablehnung der Förderung vorliegt. Dies gewährleistet, dass alle erforderlichen Informationen verfügbar sind, bevor der Antragsprozess startet. Allerdings führt dies zu einem erhöhten Aufwand für alle Beteiligten, insbesondere für die Antragsteller. Gerne beraten wir dazu wie das ideale Vorgehen für Sie aussieht.
Im Bereich BEG WG & BEG NWG gab es zu 2024 keine Neuerungen. Die alten Bedingungen bleiben weiterhin bestehen.
3. BEG EM – Einzelmaßnahmen für Sanierungen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden durch das BAFA mit Zuschüssen unterstützt. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt, können jedoch auf bis zu 60.000 Euro erhöht werden, sofern die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wurde. In diesem Fall steigt auch der Fördersatz um 5 Prozent (iSFP-Bonus), und der maximale Zuschuss erhöht sich von 4.500 Euro auf 12.000 Euro. Die Beauftragung eines Sanierungsfahrplans ist daher dringend zu empfehlen.
Die nachfolgende Tabelle enthält die aktuellen Fördersätze für sämtliche Gewerke, die den Kategorien Heizungsoptimierung, Anlagentechnik oder Gebäudehülle zugeordnet sind. Die Kategorie Anlagentechnik umfasst dabei unter anderem den Austausch, Einbau und die Optimierung von Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Beleuchtung, Mess- und Steuerungstechnik sowie Energiemonitoring-Software. In der Kategorie Gebäudehülle werden Dämmung, Wärmeschutz sowie der Wechsel von Außentüren und Fenstern zusammengefasst.
3.1 Förderung für den Heizungstausch im Jahr 2024
Die Förderung für den Heizungstausch im Jahr 2024 unterliegt ebenfalls den Einzelmaßnahmen, jedoch gelten hier andere Förderkonditionen. Seit 2024 wird die Installation neuer Heizungen zudem finanziell von der KfW unterstützt, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten auch hier bei 30.000 Euro liegen. Anders als bei anderen Einzelmaßnahmen wird jedoch kein Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan gewährt. Stattdessen ist der maximal mögliche Fördersatz für den Heizungstausch auf 70 Prozent gestiegen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, einzelne Effizienzmaßnahmen wie beispielsweise eine Fassadendämmung mit dem Heizungstausch zu kombinieren. Dadurch sind maximal förderfähige Kosten von 90.000 Euro möglich, wobei 30.000 Euro für den Heizungstausch und bis zu 60.000 Euro für die sonstige Effizienzmaßnahme vorgesehen sind.
Neu: Mit den Kategorien „Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung“ und „Wasserstofffähige Heizungen“ werden zwei weitere nachhaltige Heizungslösungen gefördert. Ebenfalls neu ist, dass der Heizungstausch-Bonus gestrichen worden ist.
4. Antragsprozess
Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung, die nun bei der KfW verfügbar ist, wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein. Vor diesem Zeitpunkt greift eine Übergangsregelung für die Heizungsförderung: Antragsteller können förderfähige Vorhaben bereits umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich einreichen.
Diese temporäre Regelung für die Heizungsförderung ist zeitlich begrenzt. Unternehmen, die zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 einen Heizungstausch in Auftrag geben, haben die Möglichkeit, den Antrag bis zum 30. November 2024 nachzureichen. Dadurch soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft gewährleistet werden. Nach Ablauf der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung der Maßnahmen erfolgen.
Zusammenfassung
Während für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) weiterhin keine Anträge möglich sind, können Unternehmen mit der Förderrichtlinie BEG 2024 von finanzieller Unterstützung bei der Umsetzung von effizienzsteigernden Maßnahmen profitieren.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Investitionen für das Jahr 2024 mithilfe von Fördermitteln abzusichern. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Investitionspläne auf mögliche Förderungen zu überprüfen und den Antragsprozess rechtzeitig einzuleiten. Zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren.