Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung: Die geplanten Änderungen im Überblick
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges hat die Bundesregierung am vergangenen Wochenende eine Reihe von Entlastungen beschlossen. Das dritte Entlastungspaket ist eine wichtige Antwort auf die Energiekrise, in der sich Deutschland derzeit befindet. Die Maßnahmen sollen insbesondere die hohen Preissteigerungen auf den Energiemärkten für Unternehmen und Bevölkerung abmildern.
Im folgenden Artikel haben wir die geplanten Maßnahmen des dritten Entlastungspakets für den Energiesektor gesammelt und zusammengefasst.
1. Europäische Maßnahmen
Es werden kurzfristige Notfallmaßnahmen auf europäischer Ebene diskutiert, um die allgemeinen Schieflagen im europäischen Strommarkt zu korrigieren. Preise sollen gedämpft werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor zu hohen Energiepreisen zu schützen. Die derzeit in der EU diskutierten Instrumente sollen europaweit zur Senkung der Energiepreise beitragen. Sie umfassen konkrete Maßnahmen zur europaweiten Einsparung von Gas und Strom in der Industrie sowie in Privathaushalten.
a. Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ von Energieunternehmen
Unternehmensgewinne bzw. deren Steigerungen, die aus den aktuell hohen Erlöspreisen für Strom stammen, sollen in Teilen abgeschöpft werden. Nach dem europäischen Strommarktdesign („Merit Order“) wird der Strompreis daran gemessen, welches Kraftwerk für die aktuelle Stromerzeugung am teuersten ist. Aktuell sind das die Gaskraftwerke, jedoch ändern sich die Produktionskosten für die meisten Stromproduzenten nicht, wie etwa die Erneuerbaren, Kohle- oder Atomstrom. Deren Produktionskosten liegen deutlich unterhalb des Marktpreises, sodass hier derzeit enorme Gewinne entstehen. Durch die teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen entstehen finanzielle Spielräume, die gezielt für Entlastungen genutzt werden sollen.
b. Preisdeckel für verschiedene Erzeugungsarten / Erlösobergrenze
Dazu wird für die verschiedenen Erzeugungsarten (Kohle, Erneuerbaren, etc.) eine Höchstgrenze für Erlöse aus Stromverkäufen am Spotmarkt festgesetzt. Dies gilt insbesondere für Anlagen der Stromerzeugung mit geringer Kostenbasis. Die Differenz zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetzbetreiber abgeführt. Damit werden Zufallsgewinne begrenzt und damit die Strompreisbremse finanziert (s. nächster Punkt).
2. Strompreisbremse für Basisverbrauch
Mit Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch finanziert. Sowohl Privathaushalte als auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif werden mit dieser Maßnahme spürbar entlastet – eine gewisse Menge Strom soll zu einem vergünstigten Tarif gutgeschrieben (Basisverbrauch) werden.
3. Dämpfung der Netzentgelte-Anstiege
Auch die sog. Redispatch-Kosten steigen aufgrund der hohen Gaspreise. Redispatch-Kosten werden über die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt und Verbraucherinnen und Verbraucher werden am Ende zusätzlich belastet. Die steigenden Redispatch-Kosten werden zu stark steigenden Übertragungsnetzentgelten führen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würden.
Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.
4. Verschiebung der CO₂-Preiserhöhung
Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise wird die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO₂-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Entsprechend verschieben sich auch die bisher geplanten Folgemaßnahmen für 2024 und 2025 um ein Jahr.
5. Unternehmenshilfen
Besonders viele Unternehmen leiden unter den hohen Energiekosten und benötigen weiterhin Entlastungen. Entsprechend wird ein Förderprogramm für energieintensive Unternehmen aufgesetzt, die die Preissteigerungen nicht weitergeben können. Des Weiteren sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.
Das Energiekostendämfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen wird bis Ende 2022 verlängert und für weitere Branchen zugänglich gemacht.
Das Margining-Finanzierungsinstrument zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas oder Emissionszertifikaten handeln, wird ebenfalls verlängert.
Auch der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen entlastet. Zeitgleich sollen Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, Maßnahmen zur Energieeinsparung umsetzen.
6. Zivilrechtliche Begleitmaßnahmen
Nicht alle Unternehmen können sich zeitnah an die hohen Energiepreise anpassen. Wenn Unternehmen trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation ihre Kosten nicht begleichen können, sollen Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden. Entsprechend soll das Energierecht angepasst werden.
Unternehmen, die langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten auch ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.
7. Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas
Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten und wird zeitlich bis Ende März 2024 befristet.
Eine Übersicht aller Maßnahmen des dritten Entlastungspakets für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finden Sie hier.
Ausblick auf den Energiemarkt
Wenn mehr Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen, wird sich die Lage auf den Energiemärkten mittel- und langfristig wieder entspannen. Die Bundesregierung plant einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Wind- und Sonnenenergie) und der dafür benötigten Stromnetze. Ebenso soll der Import von Flüssigerdgas durch den Bau neuer Terminals ermöglicht werden. Dennoch werden viele Unternehmen in den kommenden Monaten mit den Herausforderungen von gestiegenen Energiepreisen kämpfen.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, mit Energieressourcen schonend umzugehen und Energie einzusparen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Energiekosten und Beschaffungsstrategien zu optimieren. Kontaktieren Sie uns schnell und einfach online oder telefonisch.
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