Merkblatt für Landstromanlagen 2021 veröffentlicht – Besondere Ausgleichsregelung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat erstmals ein Merkblatt für Anträge zur besonderen Ausgleichregelung für Landstromanlagen veröffentlicht. Das Merkblatt konkretisiert die Anforderungen an die Antragsstellung und ist hier abrufbar: Link BAFA
Zum Hintergrund:
Betreiber von Landstromanlagen für Seeschiffe haben mit der letzten EEG-Novelle (Erneuerbare Energien Gesetz) die Möglichkeit erhalten eine Begrenzung der EEG-Umlage auf 20 Prozent des Regelsatzes zu beantragen. Der Begrenzungsantrag ist erstmals bis zum 31.03.2021 online über das Antragsportal ELAN-K2 zu stellen und ist noch für das laufende Kalenderjahr wirksam. Anträge für das Kalenderjahr 2022 müssen bis zum
Wesentliche Voraussetzungen für eine Antragsstellung sind:
- Ausschließliche Lieferung von Strom an Seeschiffe
- Keine dauerhafte Lieferung am Liegeplatz (z.B. Restaurantschiffe)
- Die gelieferte und verbrauchte Strommenge muss mind. 100.000 kWh im letzten Kalenderjahr betragen haben
EK360 berät und unterstützt seit vielen Jahren stromkostenintensive Unternehmen bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung. Sollten Sie als Betreiber eine Landstromanlage Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an oder buchen einen unverbindlichen Termin zur Erstberatung.