Energieaudit nach DIN 16247

Online-Energieauditerklärung ist verfügbar

Nach Veröffentlichung des neuen EDL-G im Bundesanzeiger in der vergangenen Woche ist mit dem heutigen Tage auch die Online-Erklärung auf der Website des Bafa verfügbar. Die Online-Erklärung muss jedes „große“ Unternehmen abgeben, welches ein Energieaudit durchführt. Die Frist hierfür beträgt 2 Monate nach Abschluss des Energieaudits. Für Unternehmen mit einem Energieaudit, dass zwischen 26. November und 31. Dezember 2019 abgeschlossen wird, gilt eine Übergangsfrist bis 31. März 2020 zur Abgabe der Erklärung.

Für alle Nicht-KMU, die unter der Verbrauchsschwelle von 500.000 kWh Jahresenergieverbrauch liegen ist ebenfalls eine verkürzte Online-Erklärung verpflichtend. Die Ermittlung des Energieverbrauchs hat auch hierbei nach den Vorgaben des Bafa zu erfolgen und ist im Prüfungsfall gegenüber der Behörde zu belegen.

Für Fragen zum Meldeprozess oder aktive Unterstützung bei Ihrem Energieaudit sprechen Sie uns gerne an, vereinbaren online einen Telefontermin oder senden uns direkt eine Angebotsanfrage.