Gas-Sicherungsumlage

Die neue Gas-Sicherungsumlage kommt am 1. Oktober 2022 – Damit müssen Sie rechnen.

Um die Wärme- und Energieversorgung im kommenden Winter zu sichern, hat das Bundeskabinett Anfang August im schriftlichen Umlaufverfahren eine befristete Gas-Sicherungsumlage verabschiedet. Am 9. August 2022 ist die Verordnung der Bundesregierung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung) in Kraft getreten. Nun ist auch die Höhe der Gas-Sicherungsumlage bekannt gegeben worden, diese beträgt 2,419 ct/kWh (24,19 EUR/MWh).

Die entsprechende Rechtsverordnung greift ab dem 1. Oktober 2022 und endet am 1. April 2024. Eine ausführliche FAQ Liste zur Rechtsverordnung finden Sie hier.

Ziel der Maßnahme ist es, Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Weiterhin sollen die Marktmechanismen aufrechterhalten und Insolvenzen von Gashändlern und damit einhergehende Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft verhindert werden. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen und Hilfsprogramme wie das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) begleitet werden.

Hintergrund zur Einführung der Gas-Sicherungsumlage

Russland hat mit dem Angriff auf die Ukraine eine schwere Energiekrise herbeigerufen und die Preise in die Höhe getrieben. Durch die Lieferkürzungen Russlands fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Weshalb betroffene Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen erfüllen können – das aber zu wesentlich höheren Kosten. Zeitgleich fehlen den Gasimporteuren aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste für Gasimporteure. Wenn diese Verluste zu groß werden, drohen Ausfälle und im schlimmsten Fall Insolvenzen der relevanten Gasimporteure, die für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Das wiederum kann zu Lieferausfällen führen und die Gasversorgung gefährden. Um dies zu verhindern, greift die Bundesregierung in den Markt ein.

Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind.

Wie genau funktioniert die neue Gasumlage?

Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig allein. Ab dem 1. Oktober haben sie mit der beschlossenen Gaspreisanpassungsverordnung die Möglichkeit, für einen Großteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Den Ausgleich können die Gasimporteure bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Konkret können sie dabei 90 Prozent der tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur für Bestandsverträge. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren.

Um den Ausgleich zu finanzieren, können die Kosten über die „saldierte Preisanpassung“, also eine Art Gasumlage, auf viele Schultern verteilt werden. Damit wird auch verhindert, dass es für einen Teil der Gaskunden – nämlich die, die mittelbar von jenen Gasimporteuren versorgt werden, die hohe Ersatzbeschaffungskosten haben, zu untragbaren Preissteigerungen und in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

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