Wichtige Änderung bei der BEG EM – Heizungsförderung seit 01.09.2024
Seit dem 1. September 2024 ist es verpflichtend, dass im Handwerkervertrag für die BEG EM – Heizungsförderung eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten ist. Diese Regelung besagt, dass der Vertrag nur gültig wird, wenn eine Förderzusage erteilt wird. Ohne diese Vertragsklausel können Anträge nicht genehmigt werden. Eine nachträgliche Ergänzung der Bedingung ist zudem förderschädlich. Im […]