EnEfG-Umsetzungspläne: Wie sie von einem strukturierten Vorgehen profitieren
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem höheren Energieverbrauch, Energieeffizienz systematisch zu managen und transparent darzustellen. Energieaudits und Managementsysteme sind vielen bereits bekannt. Mit den Vorgaben des EnEfG erhält jedoch ein weiterer Bestandteil mehr Gewicht, nämlich die EnEfG-Umsetzungspläne.
Der Umsetzungsplan fasst wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen zusammen und beschreibt ihre Bewertung sowie die geplante Umsetzung. Die öffentliche Sichtbarkeit dieser Inhalte gehört ausdrücklich zum gesetzlichen Konzept und unterstützt das Ziel, die Dekarbonisierung der Wirtschaft verlässlich voranzubringen.
Der folgende Beitrag erläutert die geltenden Regeln, die offenen Punkte durch die ausstehende Novellierung und die Schritte, mit denen Unternehmen ihre Pflichten strukturiert erfüllen können.
1. Warum Umsetzungspläne jetzt an Bedeutung gewinnen
Seit der EU-Energieeffizienzrichtlinie und dem Energiedienstleistungsgesetz führen Unternehmen regelmäßig Energieaudits durch oder betreiben Energiemanagementsysteme. Mit dem EnEfG, das seit dem 18. November 2023 gilt, entsteht erstmals eine verbindliche Pflicht zur Einführung von Energie oder Umweltmanagementsystemen ab einem bestimmten Gesamtenergieverbrauch. Zusätzlich verlangt das Gesetz die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen, in denen wirtschaftliche Einsparmaßnahmen beschrieben werden.
Parallel dazu steht eine Anpassung an die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 aus. Diese Novellierung war ursprünglich für 2024 oder 2025 vorgesehen, wurde jedoch politisch verschoben. Änderungen wie neue Verbrauchsschwellen sind zu erwarten, liegen aber noch nicht endgültig vor. Unternehmen arbeiten daher weiterhin auf Basis der aktuellen EnEfG-Vorgaben, bis eine neue Fassung offiziell beschlossen wird.
2. Wer ist zu Umsetzungsplänen verpflichtet?
Die Anforderungen ergeben sich aus dem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der Jahre 2020–2022 (inklusive Treibstoffe). Daraus ergeben sich aktuell drei Stufen:
- 0,5–2,5 GWh: Energieauditpflicht, sofern kein KMU
- 2,5–7,5 GWh: Energieaudit + Bewertung von Abwärme- und Effizienzpotenzialen
- >7,5 GWh: Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems sowie zur Erstellung und Veröffentlichung eines Umsetzungsplans
Wichtig: Ein KMU ist nur dann befreit, wenn es auch tatsächlich KMU im EU-Sinne ist. Ein KMU mit z. B. 8 GWh Endenergieverbrauch fällt dennoch in die EnEfG-Pflicht.
3. Inhalt und Zweck des Umsetzungsplans
Der Umsetzungsplan fasst die identifizierten und wirtschaftlich bewerteten Effizienzpotenziale eines Unternehmens zusammen. In der Praxis entsteht häufig der Eindruck, der Plan sei eine reine Projektliste. Tatsächlich basiert er jedoch auf dem Aktionsplans des Energiemanagementsystems, der Managementbewertung, der energetischen Bewertung und der Wirtschaftlichkeitsrechnung nach DIN EN 17463 (VALERI). Dadurch entsteht ein strukturiertes Gesamtbild der möglichen Einsparpotenziale.
Auf dem Weg zur Erstellung des Umsetzungsplans sind mehrere zentrale Fragen zu beantworten. Dazu gehören
- welche Einsparpotenziale im Unternehmen identifiziert wurden
- welche dieser Potenziale wirtschaftlich bewertet wurden
- in welchem Zeitraum eine Umsetzung vorgesehen ist
- welche Verantwortlichkeiten im Unternehmen bestehen
- auf welchem Weg die Maßnahme ermittelt wurde, etwa durch ein Energieaudit, ein internes Audit oder eine ergänzende Analyse
Eine Verpflichtung zur Umsetzung der wirtschaftlichen Maßnahmen besteht nach EnEfG nicht. Das unterscheidet den Umsetzungsplan deutlich von anderen Regelwerken wie den ökologischen Gegenleistungen. Die Pflicht konzentriert sich auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit, d. h. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Maßnahmen öffentlich darzustellen. Durch diese Sichtbarkeit entsteht jedoch häufig eine Erwartungshaltung, dass klar wirtschaftliche Maßnahmen im Unternehmen weiterverfolgt werden.
4. Der Weg zum Umsetzungsplan
Ein Umsetzungsplan gewinnt an Qualität, wenn er auf einem klaren und nachvollziehbaren Vorgehen beruht. Viele Unternehmen stellen fest, dass die Anforderungen leichter zu handhaben sind, sobald die einzelnen Arbeitsschritte strukturiert organisiert sind. Ein systematischer Prozess schafft Orientierung und erleichtert die spätere Bestätigung und Veröffentlichung. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt und bilden die Grundlage für einen belastbaren Umsetzungsplan nach EnEfG.

1. Sorgen Sie für eine gültige Grundlage
Für alle verpflichteten Unternehmen bildet entweder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein aktuelles Energieaudit die Grundlage. Stellen Sie sicher, dass das System vollständig angewendet wird oder dass der Auditbericht aktuell genug ist. Beides entscheidet darüber, welche Potenziale und Daten in den Plan einfließen.
2. Aktualisieren Sie Ihre Verbrauchsdaten
Aktualisierte Energieverbräuche erleichtern die spätere Bewertung der Maßnahmen und bilden die Basis für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Halten Sie die Daten jährlich nach und beziehen Sie alle relevanten Verbrauchsstellen ein, insbesondere wenn mehrere Standorte oder gemietete Liegenschaften vorhanden sind.
3. Identifizieren Sie die relevanten Potenziale
Nutzen Sie die energetische Bewertung im Energiemanagementsystem oder die Ergebnisse des Energieaudits, um mögliche Einsparpotenziale zu bestimmen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur die Maßnahmen betrachten, die bereits intern verfolgt werden. Der Umsetzungsplan verlangt eine vollständige Sicht auf alle wirtschaftlich relevanten Möglichkeiten.
4. Bewerten Sie die Maßnahmen mit VALERI
Prüfen Sie, welche Maßnahmen eine Bewertung nach DIN EN 17463 benötigen. Dies betrifft Investitionen ab einem bestimmten Volumen, sofern keine Ausnahmen greifen. Berechnen Sie den Kapitalwert der Maßnahmen und ermitteln Sie, welche davon wirtschaftlich sind. Diese Information bildet den Kern des späteren Umsetzungsplans.
Tipp: Unser praktisches VALERI Excel-Tool unterstützt Sie bei der Bewertung von energiebezogenen Leistungen gemäß DIN EN 17463 und erleichtert die normgerechte Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von energiebezogenen Maßnahmen auf eine einfache und übersichtliche Weise.
5. Stellen Sie den Umsetzungsplan zusammen
Fassen Sie die wirtschaftlichen Maßnahmen in einer klaren und strukturierten Form zusammen. Notwendig sind Angaben zur Priorisierung, zum Investitionsvolumen, zum zeitlichen Rahmen, zur Herkunft der Maßnahme, zu den Verantwortlichkeiten und zum aktuellen Status. Der Plan dient der Transparenz und schafft eine verlässliche Grundlage für spätere Entscheidungen.
6. Lassen Sie den Plan unabhängig bestätigen
Beauftragen Sie eine qualifizierte Stelle mit der Prüfung. Das können ISO 50001 Zertifizierer, Umweltgutachter oder BAFA zugelassene Energieauditoren sein. Die prüfende Person darf nicht an der vorherigen Analyse beteiligt gewesen sein, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Veröffentlichung des Umsetzungsplans.
5. Veröffentlichungspflichten und Fristen
Der Umsetzungsplan muss nicht nur erstellt, sondern auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Energieaudits oder der Zertifizierung des Energiemanagementsystems, sofern diese nach dem 18. November 2023 erfolgt sind. Unternehmen haben dafür drei Jahre Zeit. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung, nicht der Zeitpunkt der internen Fertigstellung.
Zugelassen sind verschiedene Veröffentlichungswege. Der Plan kann in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden, in den Geschäftsbericht integriert werden oder auf der Unternehmenswebsite bereitgestellt werden. Die Veröffentlichung auf Anfrage genügt nicht. Der Plan muss für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren öffentlich sichtbar bleiben. Bei Unternehmen, die Energieaudits statt eines Energiemanagementsystems nutzen, gilt ein Zeitraum von vier Jahren, da der Auditzyklus länger ist.
Das BAFA überprüft die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten. In ersten Prüfungen wird kontrolliert, ob Unternehmen die Vorgaben des EnEfG erfüllen und ob die Veröffentlichung vollständig erfolgt ist. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Relevant ist dabei auch, ob ein Unternehmen durch verspätete Erfüllung einen wirtschaftlichen Vorteil hatte.
6. Prüfungen und mögliche Konsequenzen
Das BAFA führt bereits erste Prüfungen im Rahmen des EnEfG durch. Dabei interessiert vor allem, ob Unternehmen ihre Pflichten richtig eingeordnet haben und ob ein Umsetzungsplan erstellt und veröffentlicht wurde.
Unternehmen sollten diese Prüfungen ernst nehmen. Das Gesetz sieht Bußgelder für verschiedene Verstöße vor. Dazu gehören fehlende Umsetzungspläne, unvollständige Inhalte, eine ausbleibende Bestätigung oder eine nicht rechtzeitige Veröffentlichung. Je nach Art des Verstoßes können bis zu fünfzigtausend Euro fällig werden. Bei Verstößen, die über einen längeren Zeitraum bestehen, können sich Bußgelder wiederholen. Wenn ein Unternehmen durch eine verspätete Umsetzung einen wirtschaftlichen Vorteil hatte, kann sich die Höhe des Bußgelds erhöhen.
Die Erfahrung aus anderen Regelwerken zeigt, dass formale Anforderungen oft unterschätzt werden. Eine klare Struktur, vollständige Dokumentation und die rechtzeitige Vorbereitung auf die Veröffentlichung erleichtern spätere Prüfungen und reduzieren das Risiko von Sanktionen.
7. Die Pflicht als Chance verstehen
Unternehmen profitieren von einem Umsetzungsplan, wenn er nicht nur als formale Anforderung verstanden wird. Ein klar strukturierter Prozess schafft Transparenz über die energetische Ausgangssituation und zeigt auf, welche Einsparpotenziale tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Bewertung nach DIN EN 17463 bringt zusätzliche Klarheit, da sie Investitionen objektiv vergleichbar macht und Entscheidungen nachvollziehbar untermauert.
Der Plan unterstützt die interne Abstimmung zwischen Finanzen, technischen Bereichen, Energiemanagement und Geschäftsführung. Verantwortlichkeiten werden sichtbar, Prioritäten lassen sich besser setzen und der zeitliche Rahmen für mögliche Maßnahmen wird greifbarer. Viele Unternehmen gewinnen dadurch ein besseres Verständnis für ihre Effizienzpotenziale und können Investitionen gezielt vorbereiten.
Ein weiterer Nutzen entsteht durch die fortlaufende Strukturierung der Daten und Bewertungen. Sobald der Prozess etabliert ist, lassen sich zukünftige Bewertungen effizienter durchführen. Unternehmen können ihre Planung fortlaufend aktualisieren und behalten auch im Hinblick auf mögliche Änderungen des gesetzlichen Rahmens eine verlässliche Basis.
8. Fazit und Ausblick
Das EnEfG macht die Auseinandersetzung mit Energieeffizienz verbindlicher und schafft damit einen klaren Rahmen für alle Unternehmen mit höherem Energieverbrauch. Wer frühzeitig beginnt, die eigenen Daten zu ordnen und die wirtschaftlichen Potenziale vollständig zu bewerten, schafft eine solide Grundlage für den späteren Umsetzungsplan. Die VALERI Methode unterstützt diesen Prozess, weil sie Entscheidungen transparent vorbereitet und Investitionen nachvollziehbar einordnet.
Aus dieser Struktur entsteht ein strategischer Nutzen. Förderprogramme können geplante Maßnahmen erleichtern und Investitionen beschleunigen. Transformationspläne helfen dabei, bestehende Managementsysteme weiterzuentwickeln und langfristige Dekarbonisierungsziele klarer zu bestimmen. Unternehmen gewinnen dadurch Orientierung für ihre energetische Entwicklung und behalten auch bei veränderten gesetzlichen Anforderungen eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Ein sauber erstellter Umsetzungsplan stärkt die interne Abstimmung und erhöht die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Kunden und weiteren Anspruchsgruppen. Er zeigt nachvollziehbar auf, welche wirtschaftlichen Potenziale bestehen und wie das Unternehmen damit umgehen möchte. Damit wird der Plan zu mehr als einer formalen Verpflichtung. Er unterstützt eine langfristige strategische Ausrichtung und kann dazu beitragen, Energieeffizienz dauerhaft im Unternehmen zu verankern.
Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesen Schritten befassen möchten, finden in unserem kostenfreien Webinar „Pflicht trifft Praxis eine kompakte und praxisnahe Orientierung“. Dort erläutern wir, wie sich die Anforderungen des EnEfG einordnen lassen und wie Unternehmen die einzelnen Schritte effizient strukturieren können.
Energiekosten 360 begleitet Unternehmen auf dem gesamten Weg zum Umsetzungsplan. Dazu gehören Energieaudits, die Einführung eines Energiemanagementsystems, VALERI Bewertungen sowie die Bestätigung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne. Bei Bedarf stehen wir gerne für ein Gespräch zur Verfügung.





