Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz

Richtlinienänderung EEW „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“

Seit dem 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Die Änderungen beinhalten zahlreiche Verbesserungen und Erweiterungen der Fördermöglichkeiten für verschiedene Bereiche. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Verbesserung der Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen

Durch die Einführung eines neuen Moduls (Modul 6) können kleine Unternehmen nun einfacher und umfangreicher Elektrifizierungsmaßnahmen fördern lassen, ohne ein Einsparkonzept erstellen zu müssen. Zudem wird elektrische Energie, die aus erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, jetzt ebenfalls als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt.

Überarbeitung der bisherigen CO₂-Faktoren für elektrische Energie

Die CO₂-Faktoren für Strom wurden ergänzt und abgesenkt. Wie zuvor bleibt eine Besserstellung von Elektrifizierungsmaßnahmen durch einen erhöhten CO₂-Faktor für Effizienzmaßnahmen bestehen. Die absolute Höhe der Förderungen von Strom-Effizienzmaßnahmen sinkt durch den verringerten Faktor allerdings. Der abgesenkte CO2-Faktor für „Strom (Energieträgerwechsel)“ führt bei Maßnahmen mit Energieträgerwechsel zu Strom hingegen zu höheren absoluten Förderquoten, da sich die CO2-Faktoren der fossilen Energieträger nicht geändert haben. Zusätzlich wurden Faktoren für Wasserstoff ergänzt. Dadurch ergeben sich laut Fördergeber interessante Förderungsmöglichkeiten für Elektrolyse-Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff.

Auszug zu den angepassten CO₂-Faktoren:

EnergieträgerCO2-Faktor alt (tCO2/MWh)CO2-Faktor neu (tCO2/MWh)
Strom (Effizienzmaßnahme)0,7320,435
Strom (Energieträgerwechsel)0,3660,107
Strom (Erneuerbare Quelle)k.A.0
Wasserstoffk.A.0,385
Wasserstoff (Erneuerbare Quelle)k.A.0

Hier finden Sie die vollständige Liste der aktualisierten CO₂-Faktoren.

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Kleine Unternehmen

Seit dem 1. Mai 2023 wird bei der EEW-Förderung erstmalig zwischen „Kleinen Unternehmen“ (KU) und „Mittleren Unternehmen“ (MU) unterschieden. Somit können Kleinst- und Kleine Unternehmen bis zu 10 % mehr Förderung erhalten als zuvor und der CO₂-Förderdeckel für KU wurde von 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO₂ und Jahr angehoben. Die Definition von Kleinen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie umfasst sowohl „Kleinstunternehmen“ als auch „Kleine Unternehmen“ in der folgenden Übersichtstabelle.

Definition KMU

TypBeschäftigte Jahresumsatz Bilanzsumme
Kleinstunternehmen< 10Sowie entweder< 2 Mio. €Oder< 2 Mio.  €
Kleine Unternehmen< 50Sowie entweder< 10 Mio. €Oder< 10 Mio. €
Mittlere Unternehmen< 250Sowie entweder< 50 Mio. €Oder< 43 Mio. €

 

Die aktualisierten maximalen Förderquoten haben wir in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt.

Kleine UnternehmenMittlere UnternehmenGroße UnternehmenMax. Fördersumme
Modul 150 %40 %30 %200.000 €
Modul 265 %55 %45 %15 Millionen €
Modul 350 %40 %30 %15 Millionen €
Modul 450 %40 %30 %15 Millionen €
Modul 560 % (*70 %)50 % (*60 %)40 % (*50 %)50.000 € (*80.000 €)
Modul 620 %200.000 €

 

Aktualisierte Fördersätze:
Zusätzlich zu den hier gezeigten Förderquoten bekommen KMU in Zukunft die zusätzliche Wahlmöglichkeit eine Förderung nach AGVO Art. 17 zu wählen. Es gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren ohne Vergleich mit Referenzkosten einer alternativen Investition mit geringerer Effizienz. Die Förderquote nach Art. 17 AGVO ist auf 20 % begrenzt, EK360 empfiehlt im Einzelfall eine Prüfung verschiedener Szenarien, um die höchstmögliche Förderquote zu erzielen.

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Wärmedämm-Maßnahmen

In Modul 1 wurde die Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen an Produktionsanlagen aufgehoben und bei der Dämmung von Bestandsanlagen ist kein Mindest-Dämmniveau mehr erforderlich.

Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von tiefer Geothermie

Erstmalig können nun auch Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von tiefer Geothermie über EEW gefördert werden. Die Förderung erfolgt ausschließlich über Modul 2, auch die Erstellung von Machbarkeitsstudien ist förderfähig.

Nutzen Sie die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz

Insgesamt bietet die überarbeitete EEW-Richtlinie zahlreiche Vorteile für Unternehmen, die sich für energie- und ressourceneffiziente Maßnahmen entscheiden. Für weitere Informationen zu staatlichen Fördermitteln buchen Sie direkt einen Online-Termin mit unseren Fördermittelexperten.