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Soforthilfe Dezember und Preisbremse Strom und Gas 2023

Das Bundeskabinett hat am 2. November auf Vorlage des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Neben Haushaltskunden sollen auch Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh im Monat Dezember 2022 spürbar bei den Gas- und Wärmepreisen entlastet werden. Mit der Soforthilfe Dezember soll ein Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 geschaffen werden. Weiterhin soll die Maßnahme die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr überbrücken.

Damit folgt die Bundesregierung einer Empfehlung der eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme. Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramts, des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums fungiert unabhängig und arbeitet intensiv an weiteren Entlastungsmaßnahmen. Konkret auch an der Gas- und Strompreisbremse, die in Kürze mit einem Gesetzesentwurf verabschiedet werden sollen.

Soforthilfe Dezember

Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen und über sogenannte Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden, entfallen die Abschlagszahlungen im Dezember. Der Dezember-Abschlag wird somit als Soforthilfe vom Bund übernommen.

Für die Jahresendabrechnung heißt das Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet. Um diese Entlastungsmaßnahme zu finanzieren, haben die Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Ausnahme: Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung aber weniger als 1,5 GWh Erdgasverbrauch müssen sich für eine Erstattung bis zum 31.12.2022 aktiv an ihren Energieversorger wenden.

Den vollständigen Gesetzentwurf für die Soforthilfe Dezember finden Sie hier.

Preisbremsen für Strom und Gas kommen 2023

Neben der Soforthilfe Dezember sollen Unternehmen in 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zeitgleich eine sichere Gasversorgung zu gewährleisten. Unternehmen sollen in dem Zuge eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen können. Um die Motivation zum Energiesparen weiter anzuhalten, soll ab einem gewissen Verbrauch der Marktpreis greifen.

Gaspreisbremse: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Jahresgasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Darüber hinaus wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar angestrebt.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt. Dies gilt sowohl für die Wärmegewinnung in der Produktion als auch für die Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion, etwa weiterer chemischer und nicht chemischer Güter. Je nach individueller Voraussetzung des Unternehmens – wie z.B. der Energieintensität – wird dabei die Bundesregierung die Spielräume umfassend nutzen, die das europäische Beihilferecht bietet. Bis zu einem Gegenwert des vergünstigten Gaspreises von zwei Millionen Euro im gesamten Zeitraum je Unternehmen gelten dabei keine Einschränkungen („de minimis“).

Strompreisbremse: Soll bereits ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden. Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft.

Wir halten Sie hinsichtlich der zu erwartenden Konkretisierungen selbstverständlich auf dem Laufenden!

Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse mit den stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen zu kämpfen haben, wollen Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Bund erklärt seine Bereitschaft, für eine solche Härtefallregelung für KMU über den WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung für KMU über die Länder erfolgt. Entsprechend soll bis zum 1. Dezember 2022 ein Vorschlag für eine solche Härtefallregelung vorgelegt werden.

Förderungen für Unternehmen

Auch wenn die Staatshilfen des Bundes vorerst für eine finanzielle Entlastung sorgen, müssen Unternehmen langfristig agieren und umdenken. Nur wer den Energiebedarf dauerhaft senken kann, hält seine Energiekosten nachhaltig im Rahmen. Energie einsparen, z. B. durch zeitlich befristetes Abschalten der Beleuchtung, kann eine kurzfristige Überbrückung sein. Effizienter und nachhaltiger wäre jedoch ein Austausch der Beleuchtungstechnik durch eine effizientere Technologie.

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz mit Förderprogrammen. Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA fördert Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen. Unter förderfähige Techniken fallen u. a. Prozesswärme, Abwärmenutzung, Querschnittstechnologien sowie Prozess- und Produktionsanlagen.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor unterstützt. Im Zusammenschluss von KfW und BAFA fördert das Programm die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Hier werden Maßnahmen im Bereich Heizung, Beleuchtung, Klimaanlagen und allgemeiner Gebäudesanierung finanziell unterstützt.

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