Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) – Veranstaltungshinweis DEHSt

Am 10. November ist das erste Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionhandelsgesetz in Kraft getreten. Hierin werden insbesondere die Emissionspreise für den Zeithorizont bis 2025 festgelegt.

Der Preispfad im nationalen Emissionshandel wird wie folgt gelten:

  • 2021: 25,00 Euro
  • 2022: 30,00 Euro
  • 2023: 35,00 Euro
  • 2024: 45,00 Euro
  • 2025: 55,00 Euro

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz betrifft zunächst die Inverkehrbringer von Brennstoffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich hierdurch die Preise für Erdgas, Heizöl, Treibstoffe etc. entsprechend erhöhen. Sollte Ihr Energielieferant diese Kosten an Sie weiterreichen wollen, empfiehlt sich eine Prüfung der Energielieferverträge. Nicht alle Lieferverträge sehen gültige Regelungen für diese Fälle vor.

Für besonderes stark von derartigen Zusatzbelastungen betroffene Unternehmen wird es einen Ausgleichsmechanismus geben, zu dem wir detaillierter berichten werden, wenn verbindliche Informationen hierzu vorliegen. Für Unternehmen die bereits am europäischen Emissionshandel teilnehmen besteht zudem das Risiko der Doppelzählung von Emissionen in beiden Emissionshandelssystemen.

Sofern Ihr Unternehmen hiervon betroffen ist sprechen Sie uns gerne an!

An dieser Stelle noch ein Hinweis auf eine Onlineveranstaltung der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle): Am 04. Dezember informiert die Behörde über die Vollzugsmaßnahmen im Rahmen des nationalen Emssionshandels. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kurz vor der Veranstaltung über einen Link auf der folgenden Seite möglich: Veranstaltungshinweis – Vollzug des BEHG