Update zum EDL-G/ Energieaudit – Energietag des Bafa
Wie bereits zuvor berichtet wurde die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zur Neuregelung der Anforderungen an das Energieaudit durch den Bundestag am 27. Juni verabschiedet. Dieses Gesetz passierte in der Sitzung am 20. September nun auch den Bundesrat. Das Gesetz tritt damit in Kürze in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) informierte am 1. Oktober auf dem 2. Energietag des Bafa detailliert über die Neuerungen.
Eckpunkte des EDL-G / Anforderungen an das Energieaudit
Die Kernelemente des Gesetzes beinhalten folgende Punkte:
- Große Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh müssen nur noch ein vereinfachtes Energieaudit durchführen. Rund 3.500 Unternehmen fallen somit voraussichtlich unter eine Bagatellgrenze. Das vereinfachte Energieaudit besteht im Wesentlichen aus der Erhebung von Energieverbrauch und -kosten des Unternehmens.
- Freigestellt werden weiterhin Unternehmen, welche sich in der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. eines EMAS Umweltmanagementsystems befinden. Hierfür sind dem Bafa auf Nachfrage Nachweise wie die Durchführung der energetischen Bewertung (Kap. 4.4.3) gemäß DIN EN ISO 50001 vorzulegen.
- Für die betroffenen Unternehmen kehrt sich die Nachweispflicht über die Durchführung des Energieaudits um. Nach Abschluss des Energieaudits sollen die Unternehmen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Details zum Energieaudit über ein elektronisches Portal binnen zwei Monaten nach Durchführung des Energieaudits bzw. nach Ablauf der Vier-Jahres-Frist übermitteln.
- Für die erstmalige Eintragung in das Online-Portal gilt eine Übergangsfrist zum 31.03.2020. Inhalte der Abfragen des Online-Portals sind:
- Energieverbrauch und -kosten des Unternehmens
- Kosten des Energieaudits
- Angaben zum Energieauditor
- Identifizierte Potenziale
- Die Anforderungen an die Energieauditoren erhöhen sich. Auditoren sollen regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Für die erstmalige Listung sind zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen an Qualifikation und Berufserfahrung, Fortbildungen mit einem Umfang von mind. 80 Unterrichtseinheiten erforderlich. Alle drei Jahre sind weitere 24 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
- Auditoren müssen bereits bei Durchführung des Audits beim Bafa gelistet sein, eine nachträgliche Eintragung soll nicht mehr möglich sein.
- Die Anforderungen an die Berichtsinhalte werden präzisiert und verbindlich. Das Bafa hatte hierzu bereits einen Leitfaden für die Berichtsinhalte veröffentlicht. Lebenszykluskosten werden z.B. nicht mehr verlangt, stattdessen wird die Anwendung der in Unternehmen gängigeren Kapitalwertmethode erwartet.
Kommentar Energiekosten 360 GmbH
Wir begrüßen ausdrücklich die Konkretisierung der Berichtsanforderungen und die Verschärfung der der Zulassungsanforderungen an Energieauditoren. Dies dürfte nach unserer Einschätzung zu einer starken Qualitätsverbesserung der Energieaudits führen und damit auch die Anerkennung des Instrumentes in der Wirtschaft steigern. Energiekosten 360 GmbHverfügt durch die Zulassung zum Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand bereits über die erforderlichen Voraussetzungen auch weiterhin Energieaudits anbieten zu können.
Wichtig für Unternehmen die von einer Befreiung vom Energieaudit durch die Verbrauchsschwelle von 500.000 kWh ausgehen ist, dass trotzdem eine Online-Meldung beim Bafa mit Mitteilung des Energieverbrauchs erforderlich ist. Das Bafa wird in Kürze einen Leitfaden für die Ermittlung des Energieverbrauchs veröffentlichen. Von der Online-Meldung sind nach aktuellem Kenntnisstand nur KMU und vollständig nach EMAS bzw. ISO 50001 zertifizierte große Unternehmen befreit. Insbesondere Konzerne mit einer Vielzahl an (Tochter-) Gesellschaften ohne Zertifizierung haben demnach umfangreiche Berichtspflichten ggü. dem Bafa zu erfüllen.
Energiekosten 360 GmbH bietet für Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle auf Anfrage auch vereinfachte Energieaudits und die Übernahme der Berichtspflichten an das Bafa an.
Das Bafa stellte auf dem Energietag in Aussicht allen Unternehmen nach erfolgter Online-Meldung eine Managementübersicht zur Verfügung zu stellen. Diese soll Informationen zu üblichen Effizienzpotenzialen und aktuellen Förderprogrammen enthalten.
Neben den Neuerungen durch das EDL-G spielten die aktuelle energie- und klimapolitische Debatte in Deutschland und der EU sowie die Angebote des Bafa und der KfW für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien die Hauptrolle auf dem Energietag des Bafa. Wir möchten die Aufmerksamkeit vor allem auf die umfassenden Förderprogramme lenken.
Optionen auf Fördermittel für Unternehmen
Gefördert werden insbesondere Investitionen in
- effiziente Anlagen,
- die Prozesswärmenutzung aus erneuerbaren Energien,
- Mess- und Steuerungstechnik,
- Energiemanagement-Software,
- die Einführung von Energiemanagementsystemen,
- die energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen mit der Erstellung von Energiekonzepten und
- Klima- und Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln.
Es sind sowohl für Ersatz- als auch für Neu-Investitionen Investitionszuschüsse von über 40 % möglich. Nach unseren Erfahrungen werden viele Fördermöglichkeiten in Unternehmen nicht genutzt oder vielversprechende, aber noch unwirtschaftliche Projekte wegen Unkenntnis über die Förderoptionen nicht umgesetzt. Energiekosten 360 GmbH unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung, Steuerung und Umsetzung geeigneter Projekte, Beantragung von Fördermitteln und Erfüllung der Nachweispflichten. Sprechen Sie uns gerne hierzu an!