Energieaudit Angebot für Unternehmen

Auditierung nach DIN EN 16247-1

Jetzt Wiederholungsaudit buchen.

Große Unternehmen sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen zu lassen. Buchen Sie rechtzeitig Ihr Wiederholungsaudit, bei uns erhalten Sie ein unabhängiges und individuelles Angebot.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Nutzen Sie die gesetzliche Pflicht als Chance zur Optimierung.

Mit einem Energieaudit nach DIN 16247-1 erhalten Sie eine Bestandsaufnahme über den Energieeinsatz Ihres Unternehmens. Das hilft nicht nur bei der Einschätzung des Energieverbrauchs, sondern zeigt Ihnen auch mögliche Potenziale zur Kostensenkung.

Ob zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht oder in Ihrem Eigeninteresse, ein Energieaudit verschafft Ihnen wertvolle Einblicke über Kosten und Nutzen und steigert die Energieeffizienz Ihres Unternehmens.

Ihre Vorteile im Überblick

Betriebskosten senken

Durch das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Kosteneinsparung und der Optimierung von betrieblichen Abläufen können Sie Ihre Energiekosten erfahrungsgemäß um 10 – 30 % senken.

STEUERENTLASTUNG

Profitieren Sie von einer möglichen Entlastung von der Strom- und Energiesteuer sowie weiterer Energieumlagen.

Transparenz

Erhalten Sie volle Transparenz über die Energieverbräuche und Energiekosten Ihres Unternehmen. Ein erster Schritt für die Einführung eines Energiemanagementsystems.

CO2-EINSPARUNG

Schöpfen Sie Ihre Einsparpotenziale voll aus und leisten einen aktiven Beitrag zur Verringerung der Klimaauswirkungen Ihres Unternehmens. Bei der Umsetzung von Maßnahmen profitieren Sie mit unserer Expertise von attraktiven staatlichen Fördermitteln.

Transformationskonzept

Sie wollen mehr als nur die Pflicht erfüllen? Sprechen Sie mit uns über ein Upgrade zum Energieaudit: Im Zuge eines geförderten Transformationskonzeptes erhalten Sie einen zertifizierbaren Carbon Footprint nach GHG Protocol und Ihren individuellen Klimaneutralitätspfad.

Gesetzliche Anforderung

Erfüllen Sie mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 die gesetzlichen Anforderungen aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

In sieben Schritten zum Energieaudit

  • 1

    Erstgespräch

    Vereinbaren Sie einen kostenfreien Online-Termin. Wir sprechen über den Umfang Ihres Energieaudits und erstellen Ihnen anschließend ein individuelles Angebot.

  • 2

    Auftaktgespräch

    Im Auftaktgespräch definieren wir Ihre Anforderungen, Ziele und Anwendungsbereiche.

    2

  • 3

    Datenerfassung

    Anschließend erfolgt die Datenerfassung. Wir erheben und validieren relevante Daten Ihres Unternehmens.

  • 4

    Vor-Ort-Einsatz

    Es folgt ein Vor-Ort-Einsatz bei Ihnen im Unternehmen durch einen qualifizierten Energieberater.

    4

  • 5

    Analyse

    Im nächsten Schritt analysieren wir alle vorliegenden Daten und erarbeiten notwendige Maßnahmen.

  • 6

    Berichterstellung

    Mit dem Abschlussbericht erhalten Sie alle Ergebnisse der Datenauswertung als auch die Maßnahmenplanung.

    6

  • 7

    Abschlussgespräch

    Wir stellen die Ergebnisse in einem Online Meeting vor, geben Tipps zu Umsetzung und Fördermitteln und beantworten natürlich Ihre Fragen.

Für welche Betriebe ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Pflicht?

Große Unternehmen, die unter sogenannte „Nicht-KMU“ fallen, sind gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit vorzunehmen. Ein Unternehmen gilt nicht mehr als KMU, wenn

  • es entweder mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt oder
  • mehr als 50 Mio. EUR Umsatz erwirtschaftet und
  • die Bilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR beträgt

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen von der Pflicht betroffen ist? Sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen es für Sie.

Wird Ihr Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingeordnet? Dann haben Sie Anspruch auf staatliche Förderung des Energieaudits.

Welche BAFA Anforderungen Sie beachten müssen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle regelt als überwachende Behörde die Anforderungen und Voraussetzungen für die Durchführung und Dokumentation des Energieaudits.

Das Energieaudit verläuft in chronologischen Phasen gemäß DIN EN 16247-1, wobei mind. eine örtliche Begehung erforderlich ist. Weiterhin muss ein Audit mindestens 90 Prozent des Energieverbrauchs eines Unternehmens erfassen. Mangelhafte Energieaudits können zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern führen.

Energieaudits dürfen nur durch einen fachlich qualifizierten und vom Bafa zugelassenen Experten durchgeführt werden. Wir von Energiekosten 360 setzen ausschließlich beim Bafa gelistete und qualifizierte Energieauditoren ein. Mit über 100 durchgeführten Audits sind wir die Experten zum Thema Energieaudit nach DIN EN 16247-1.

Sie möchten ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen?

Vereinbaren Sie direkt einen Online-Termin, rufen Sie uns oder holen Sie hier direkt ein unabhängiges und individuelles Energieaudit Angebot ein.

Energieaudit Pflicht

Kunden, die uns bereits vertrauen

Wir sind Energiekosten 360 GmbH

Wir unterstützen Unternehmen bei der Ausrichtung, der Energiebeschaffung und der Optimierung von Energiekosten. Neben Beratung und Strategieentwicklung bieten wir spezialisierte Dienstleistungen. 

Mit unserem 360°-Ansatz rund um das Energiekostenmanagement bieten wir Ihnen Lösungen für alle Fragen der kostengünstigen Energieversorgung und effizienten Energieverwendung.

Was uns auszeichnet:

  • Wir sind ein unabhängiger Dienstleister und ausschließlich den Interessen und Zielen unserer Kunden verpflichtet.
  • Unsere Empfehlungen begründen wir schlüssig und weisen Potenziale klar aus. Wir machen Sie entscheidungsfähig.
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