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Mit Energieaudits auf Effizienzkurs

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 schafft Transparenz über Ihren Energieeinsatz und analysiert systematisch die wesentlichen Verbraucher sowie wirtschaftlich relevante Kostentreiber.

Zentrales Ergebnis ist eine klar priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit, Einsparpotenzial und CO₂-Wirkung.

Für große Unternehmen ist das Energieaudit nach dem Energie-dienstleistungsgesetz (EDL-G) Pflicht. Ob das für Sie gilt, prüfen Sie direkt hier.

  • BAFA-gelistete Auditoren
  • Auch für Unternehmen mit vielen Standorten
  • Fristgerechte Meldung ans BAFA

Bin ich auditpflichtig?

Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung.

Mio. €
Mio. €

Das Ergebnis erscheint automatisch.

Vereinfachte Ersteinschätzung. Partner- und verbundene Unternehmen werden nicht berücksichtigt.

Über 200 Unternehmen vertrauen uns bei Energie- und Nachhaltigkeits­entscheidungen.

200+

Durchgeführte Energieaudits
branchenübergreifend und deutschlandweit

ca. 10 Wochen

vom Kick-off bis zum Bericht
bei zeitnaher Datenlieferung je nach Komplexität

13,5 %

Ø identifiziertes Einsparpotenzial
In Einzelfällen bis zu 30%

Pflicht erfüllen, Potenziale nutzen

Ob Sie ein Audit durchführen müssen oder wollen, entscheidet vor allem die Größe Ihres Unternehmens.

Das verlangt das Gesetz

  • Pflicht für Unternehmen, die kein KMU sind
  • Alle vier Jahre durch BAFA-gelistete Auditoren
  • Online-Meldung beim BAFA auf Wunsch aus einer Hand
  • Unterstützung bei BAFA-Stichproben

Das gewinnen Sie darüber hinaus

  • Einsparpotenziale bei Strom, Wärme und Prozessen
  • Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Grundlage für Investitionen und Förderanträge
  • Vorbereitung auf künftige Nachweispflichten
Kein Pflichtfall? Als KMU erhalten Sie für ein freiwilliges Energieaudit eine BAFA-Förderung von bis zu 3.000 €. Gefördertes Energieaudit anfragen

Das Ergebnis: eine Liste, mit der Sie entscheiden können

Kein Bericht für die Schublade, sondern priorisierte Maßnahmen, die Sie direkt in Investitionsplanung und Förderanträge übernehmen.
  • Transparenz

    Energieflüsse und Kostentreiber bis auf Verbraucherebene.

  • Wirtschaftlichkeit

    Jede Maßnahme mit Investition, Einsparung und Kapitalwert.

  • Fördermöglichkeiten

    Mögliche Förderhöhe je Maßnahme als Grundlage für Ihre Förderanträge.

  • Dekarbonisierung

    CO₂-Wirkung je Maßnahme, als Basis für den Transformationsplan.

Maßnahmenliste

Auszug aus einem Hotel-Audit
  • 1 PV-Anlage Investition Einsparung CO₂
  • 2 Zentrale Minibars Investition Einsparung CO₂
  • 3 Austausch der SchwimmbadpumpenFörderfähig Investition Einsparung CO₂
  • 4 Austausch der Whirlpool-PumpenFörderfähig Investition Einsparung CO₂
  • 10 weitere Maßnahmen im Bericht
  • 15 Ersatz der KältemaschineFörderfähigNicht wirtschaftlich Investition Einsparung CO₂

Viele Maßnahmen lassen sich über Förderprogramme wie das BAFA bezuschussen. Wir zeigen, welche für Sie infrage kommen.

Zu den Fördermitteln

Die Energieauditpflicht nach EDL-G auf einen Blick

Vom BAFA kontaktiert?

Wir helfen weiter
  • 4 Jahre

    Das Audit muss für Nicht-KMU regelmäßig wiederholt werden.

  • 90 %

    des gesamten Energieverbrauchs muss das Audit mindestens abdecken.

  • 500.000 kWh

    Darunter entfällt das Audit. Zu melden ist beim BAFA nur, dass die Grenze unterschritten wird.

  • Meldung

    Nach Abschluss des Audits ist die Meldung beim BAFA online erforderlich. Das BAFA prüft per Stichprobe.

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

In fünf Schritten zu Ihrer Maßnahmenliste

  1. 1

    Kick-off & Datenerfassung

    Nach einem Kennenlerngespräch beginnen wir zeitnah mit der Analyse Ihrer Verbrauchsdaten und Prozesse.

    Ihr Beitrag: Verbrauchsdaten und ein Ansprechpartner.

  2. 2

    Begehung vor Ort

    Unsere Auditoren erfassen technische Anlagen, Gebäude und Nutzerverhalten direkt vor Ort. Bei mehreren Standorten begehen wir eine repräsentative Auswahl.

    Ihr Beitrag: Zugang zu den Anlagen und Gebäuden.

  3. 3

    Analyse & Maßnahmen­entwicklung

    Wir identifizieren Einsparpotenziale und bewerten, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen.

    Ihr Beitrag: Antworten auf Rückfragen.

  4. 4

    Bericht & Abschluss­gespräch

    Sie erhalten den Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen und klaren Handlungsempfehlungen, als Grundlage für Investitionen und Förderanträge.

    Ihr Beitrag: Teilnahme am Abschlussgespräch.

  5. 5Optional

    Meldung beim BAFA

    Auf Wunsch übernehmen wir die verpflichtende Meldung beim BAFA für Sie, einschließlich der vollständigen Abwicklung.

    Ihr Beitrag: Freigabe der Meldung.

Was aus einem Energieaudit werden kann

Drei Beispiele aus unserer Praxis: von der Maßnahmenliste mit Förderung über den Weg zum Energiemanagementsystem bis zum wiederkehrenden Pflichtaudit.
Hotel Zugbrücke
Das geförderte Energieaudit für das Hotel mit Tagungszentrum und Wellnessbereich zeigt, welche Maßnahmen sich rechnen und welche gefördert werden können.Mehrere Förderanträge sind inzwischen gestellt, einzelne Förderungen bereits ausgezahlt.
Ergebnis Von der Maßnahmenliste bis zur ausgezahlten Förderung
EnergieauditFördermittel
BÄKO Hansa
Energieaudit an mehreren Standorten.Aus dem Audit ist die Zusammenarbeit beim Energiemanagementsystem entstanden, das wir seitdem fortlaufend weiterentwickeln.
Ergebnis Vom Audit zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
EnergieauditEnergiemanagementsystem
Brüninghoff
Pflichtaudit nach EDL-G für die Standorte der Unternehmensgruppe, mit Schwerpunkt auf Energieeinsparung.Aus dem ersten Pflichtaudit ist eine feste Zusammenarbeit geworden.
Ergebnis Dritte Auditrunde bereits beauftragt
EnergieauditMehrere Standorte
Mitglied bei
Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes Mitglied Der Mittelstand BVMW Mitglied Deutsches Energieberater-Netzwerk Mitglied DENEFF

Angebot für Ihr Energieaudit anfragen

Starten Sie jetzt Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247. Wir identifizieren konkrete Einsparpotenziale und schaffen eine belastbare Grundlage für weitere Maßnahmen.

Häufige Fragen zu Energieaudits

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Alle Nicht-KMU (nach EU-Definition) sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh sind von der Energieauditpflicht befreit. Dennoch ist eine vereinfachte Online-Meldung des Energieverbrauchs beim BAFA vorgeschrieben.

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Gemäß EDL-G ist alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor durchzuführen.

Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Das Energieaudit erfolgt nach DIN EN 16247-1 und muss von einem beim BAFA gelisteten Energieauditor durchgeführt werden.

Das BAFA legt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Durchführung und Dokumentation des Energieaudits fest.

Was kostet ein Energieaudit?

Ein Energieaudit beginnt bei uns ab 5.000 € zzgl. MwSt. Der konkrete Preis hängt von der Anzahl und Komplexität der Standorte sowie der Organisation ab: Ein Unternehmen mit einem Standort und überschaubarer Technik ist deutlich günstiger zu auditieren als eine Gruppe mit vielen Standorten und eigener Produktion.

Für ein verbindliches Angebot ist es unerlässlich, den gesamten Energieverbrauch eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten des Unternehmens/der Unternehmensgruppe zu erheben.

Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Wie lange dauert ein Energieaudit?

Vom Kick-off bis zum Bericht rechnen Sie mit etwa 10 Wochen. Den größten Einfluss haben Urlaubszeiten und die Frage, wie schnell die Verbrauchsdaten vorliegen.

Nicht alle Standorte werden begangen. Für die Begehung planen wir pro Standort etwa einen Tag ein. Bei einfachen und geografisch nahe beieinander liegenden Standorten sind auch mehrere Standorte an einem Tag möglich.

Was passiert nach dem Audit?

Sie erhalten einen Bericht mit priorisierten Maßnahmen. Für jede Maßnahme sind Investition, Einsparung und Kapitalwert angegeben, bei mehreren Standorten je Standort, sortiert nach Kapitalwert. Damit können Sie direkt über Investitionen entscheiden.

Was Sie daraus machen, bleibt Ihnen überlassen. Häufige nächste Schritte sind:

  • Förderung nutzen: Für viele Maßnahmen gibt es Förderprogramme. Wir prüfen, welche für Sie infrage kommen, und begleiten den Förderantrag.
  • Maßnahmen dauerhaft verfolgen: Mit einem Energiemanagementsystem behalten Sie Umsetzung und Verbrauch im Blick.
  • Klimaziele planen: Maßnahmen, die sich allein nicht rechnen, aber für die Dekarbonisierung nötig sind, ordnet der Transformationsplan ein.

Muss ich ein Energieaudit machen, wenn ich ein Energiemanagementsystem habe?

Nein. Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS sind von der Auditpflicht nach EDL-G befreit.

Welcher Weg für Sie der bessere ist, hängt von Verbrauch, Standortstruktur und Ihren Zielen ab: Das Audit ist eine Momentaufnahme, die alle vier Jahre wiederholt wird. Das Energiemanagementsystem ist ein dauerhafter Verbesserungsprozess. Wir beraten Sie zu beiden Wegen. Mehr dazu auf unserer Seite Energiemanagementsystem einführen.

Was passiert, wenn ich kein Energieaudit durchführe?

Wer seiner Auditpflicht nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Das BAFA prüft stichprobenartig und kann Bußgelder verhängen.

Wurden Sie vom BAFA kontaktiert, sollten Sie zeitnah handeln. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Umsetzung der Anforderungen.

Lohnt sich ein freiwilliges Energieaudit?

Ein freiwilliges Energieaudit ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zur Durchführung verpflichtet sind, profitieren sie von denselben Vorteilen:

  • Aufdeckung von Einsparpotenzialen bei Strom, Wärme und Prozessen
  • konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienz
  • die Möglichkeit einer BAFA-Förderung von bis zu 3.000 €

Ein freiwilliges Audit schafft somit Transparenz, senkt Energiekosten und bereitet optimal auf künftige Nachweispflichten oder Förderanträge vor.

Ist mein Unternehmen ein KMU?

Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn:

  • Das Unternehmen weniger als 250 Personen beschäftigt
  • und der Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR pro Jahr ist
  • oder die Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. EUR pro Jahr ist

Ob ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe betroffen ist, bedarf häufig einer Detailprüfung. Der Status kann sich über Jahre auch verändern.

Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen, die für sich genommen kein „großes“ Unternehmen sind, durch verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen dennoch als „groß“ klassifiziert werden können.

Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan

Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.

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