Mit Energieaudits auf Effizienzkurs
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 schafft Transparenz über Ihren Energieeinsatz und analysiert systematisch die wesentlichen Verbraucher sowie wirtschaftlich relevante Kostentreiber.
Zentrales Ergebnis ist eine klar priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit, Einsparpotenzial und CO₂-Wirkung.
Für große Unternehmen ist das Energieaudit nach dem Energie-dienstleistungsgesetz (EDL-G) Pflicht. Ob das für Sie gilt, prüfen Sie direkt hier.
- BAFA-gelistete Auditoren
- Auch für Unternehmen mit vielen Standorten
- Fristgerechte Meldung ans BAFA
Bin ich auditpflichtig?
Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung.
Vereinfachte Ersteinschätzung. Partner- und verbundene Unternehmen werden nicht berücksichtigt.
Über 200 Unternehmen vertrauen uns bei Energie- und Nachhaltigkeitsentscheidungen.
200+
Durchgeführte Energieaudits
branchenübergreifend und deutschlandweit
ca. 10 Wochen
vom Kick-off bis zum Bericht
bei zeitnaher Datenlieferung je nach Komplexität
13,5 %
Ø identifiziertes Einsparpotenzial
In Einzelfällen bis zu 30%
Pflicht erfüllen, Potenziale nutzen
Das verlangt das Gesetz
- Pflicht für Unternehmen, die kein KMU sind
- Alle vier Jahre durch BAFA-gelistete Auditoren
- Online-Meldung beim BAFA auf Wunsch aus einer Hand
- Unterstützung bei BAFA-Stichproben
Das gewinnen Sie darüber hinaus
- Einsparpotenziale bei Strom, Wärme und Prozessen
- Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
- Grundlage für Investitionen und Förderanträge
- Vorbereitung auf künftige Nachweispflichten
Das Ergebnis: eine Liste, mit der Sie entscheiden können
-
Transparenz
Energieflüsse und Kostentreiber bis auf Verbraucherebene.
-
Wirtschaftlichkeit
Jede Maßnahme mit Investition, Einsparung und Kapitalwert.
-
Fördermöglichkeiten
Mögliche Förderhöhe je Maßnahme als Grundlage für Ihre Förderanträge.
-
Dekarbonisierung
CO₂-Wirkung je Maßnahme, als Basis für den Transformationsplan.
Maßnahmenliste
Auszug aus einem Hotel-Audit- 1 PV-Anlage Investition Einsparung CO₂
- 2 Zentrale Minibars Investition Einsparung CO₂
- 3 Austausch der Schwimmbadpumpen Investition Einsparung CO₂
- 4 Austausch der Whirlpool-Pumpen Investition Einsparung CO₂
- 10 weitere Maßnahmen im Bericht
- 15 Ersatz der Kältemaschine Investition Einsparung CO₂
Viele Maßnahmen lassen sich über Förderprogramme wie das BAFA bezuschussen. Wir zeigen, welche für Sie infrage kommen.
Zu den FördermittelnDie Energieauditpflicht nach EDL-G auf einen Blick
Vom BAFA kontaktiert?
Wir helfen weiter- 4 Jahre
Das Audit muss für Nicht-KMU regelmäßig wiederholt werden.
- 90 %
des gesamten Energieverbrauchs muss das Audit mindestens abdecken.
- 500.000 kWh
Darunter entfällt das Audit. Zu melden ist beim BAFA nur, dass die Grenze unterschritten wird.
- Meldung
Nach Abschluss des Audits ist die Meldung beim BAFA online erforderlich. Das BAFA prüft per Stichprobe.
Stand: Oktober 2026 · Grundlage: Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
In fünf Schritten zu Ihrer Maßnahmenliste
- 1
Kick-off & Datenerfassung
Nach einem Kennenlerngespräch beginnen wir zeitnah mit der Analyse Ihrer Verbrauchsdaten und Prozesse.
Ihr Beitrag: Verbrauchsdaten und ein Ansprechpartner.
- 2
Begehung vor Ort
Unsere Auditoren erfassen technische Anlagen, Gebäude und Nutzerverhalten direkt vor Ort. Bei mehreren Standorten begehen wir eine repräsentative Auswahl.
Ihr Beitrag: Zugang zu den Anlagen und Gebäuden.
- 3
Analyse & Maßnahmenentwicklung
Wir identifizieren Einsparpotenziale und bewerten, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen.
Ihr Beitrag: Antworten auf Rückfragen.
- 4
Bericht & Abschlussgespräch
Sie erhalten den Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen und klaren Handlungsempfehlungen, als Grundlage für Investitionen und Förderanträge.
Ihr Beitrag: Teilnahme am Abschlussgespräch.
- 5Optional
Meldung beim BAFA
Auf Wunsch übernehmen wir die verpflichtende Meldung beim BAFA für Sie, einschließlich der vollständigen Abwicklung.
Ihr Beitrag: Freigabe der Meldung.
Was aus einem Energieaudit werden kann




Angebot für Ihr Energieaudit anfragen
Starten Sie jetzt Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247. Wir identifizieren konkrete Einsparpotenziale und schaffen eine belastbare Grundlage für weitere Maßnahmen.
Häufige Fragen zu Energieaudits
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
Alle Nicht-KMU (nach EU-Definition) sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh sind von der Energieauditpflicht befreit. Dennoch ist eine vereinfachte Online-Meldung des Energieverbrauchs beim BAFA vorgeschrieben.
Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
Gemäß EDL-G ist alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor durchzuführen.
Wer darf ein Energieaudit durchführen?
Das Energieaudit erfolgt nach DIN EN 16247-1 und muss von einem beim BAFA gelisteten Energieauditor durchgeführt werden.
Das BAFA legt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Durchführung und Dokumentation des Energieaudits fest.
Was kostet ein Energieaudit?
Ein Energieaudit beginnt bei uns ab 5.000 € zzgl. MwSt. Der konkrete Preis hängt von der Anzahl und Komplexität der Standorte sowie der Organisation ab: Ein Unternehmen mit einem Standort und überschaubarer Technik ist deutlich günstiger zu auditieren als eine Gruppe mit vielen Standorten und eigener Produktion.
Für ein verbindliches Angebot ist es unerlässlich, den gesamten Energieverbrauch eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten des Unternehmens/der Unternehmensgruppe zu erheben.
Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.
Wie lange dauert ein Energieaudit?
Vom Kick-off bis zum Bericht rechnen Sie mit etwa 10 Wochen. Den größten Einfluss haben Urlaubszeiten und die Frage, wie schnell die Verbrauchsdaten vorliegen.
Nicht alle Standorte werden begangen. Für die Begehung planen wir pro Standort etwa einen Tag ein. Bei einfachen und geografisch nahe beieinander liegenden Standorten sind auch mehrere Standorte an einem Tag möglich.
Was passiert nach dem Audit?
Sie erhalten einen Bericht mit priorisierten Maßnahmen. Für jede Maßnahme sind Investition, Einsparung und Kapitalwert angegeben, bei mehreren Standorten je Standort, sortiert nach Kapitalwert. Damit können Sie direkt über Investitionen entscheiden.
Was Sie daraus machen, bleibt Ihnen überlassen. Häufige nächste Schritte sind:
- Förderung nutzen: Für viele Maßnahmen gibt es Förderprogramme. Wir prüfen, welche für Sie infrage kommen, und begleiten den Förderantrag.
- Maßnahmen dauerhaft verfolgen: Mit einem Energiemanagementsystem behalten Sie Umsetzung und Verbrauch im Blick.
- Klimaziele planen: Maßnahmen, die sich allein nicht rechnen, aber für die Dekarbonisierung nötig sind, ordnet der Transformationsplan ein.
Muss ich ein Energieaudit machen, wenn ich ein Energiemanagementsystem habe?
Nein. Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS sind von der Auditpflicht nach EDL-G befreit.
Welcher Weg für Sie der bessere ist, hängt von Verbrauch, Standortstruktur und Ihren Zielen ab: Das Audit ist eine Momentaufnahme, die alle vier Jahre wiederholt wird. Das Energiemanagementsystem ist ein dauerhafter Verbesserungsprozess. Wir beraten Sie zu beiden Wegen. Mehr dazu auf unserer Seite Energiemanagementsystem einführen.
Was passiert, wenn ich kein Energieaudit durchführe?
Wer seiner Auditpflicht nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Das BAFA prüft stichprobenartig und kann Bußgelder verhängen.
Wurden Sie vom BAFA kontaktiert, sollten Sie zeitnah handeln. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Umsetzung der Anforderungen.
Lohnt sich ein freiwilliges Energieaudit?
Ein freiwilliges Energieaudit ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zur Durchführung verpflichtet sind, profitieren sie von denselben Vorteilen:
- Aufdeckung von Einsparpotenzialen bei Strom, Wärme und Prozessen
- konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
- eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienz
- die Möglichkeit einer BAFA-Förderung von bis zu 3.000 €
Ein freiwilliges Audit schafft somit Transparenz, senkt Energiekosten und bereitet optimal auf künftige Nachweispflichten oder Förderanträge vor.
Ist mein Unternehmen ein KMU?
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn:
- Das Unternehmen weniger als 250 Personen beschäftigt
- und der Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR pro Jahr ist
- oder die Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. EUR pro Jahr ist
Ob ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe betroffen ist, bedarf häufig einer Detailprüfung. Der Status kann sich über Jahre auch verändern.
Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen, die für sich genommen kein „großes“ Unternehmen sind, durch verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen dennoch als „groß“ klassifiziert werden können.
Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.


























































