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Mit Energieaudits klar auf Effizienzkurs

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 schafft Transparenz über Ihren Energieeinsatz und analysiert systematisch die wesentlichen Verbraucher sowie wirtschaftlich relevante Kostentreiber.

Zentrales Ergebnis ist eine klar priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit, Einsparpotenzial und CO₂-Wirkung.

Für große Unternehmen ist das Energieaudit nach dem Energie-dienstleistungsgesetz (EDL-G) Pflicht. Ob das für Sie gilt, prüfen Sie direkt hier.

  • BAFA-gelistete Auditoren
  • Audit nach DIN EN 16247-1
  • Fristgerechte Meldung ans BAFA

Bin ich auditpflichtig?

Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung.

Mio. €
Mio. €

Das Ergebnis erscheint automatisch.

Vereinfachte Ersteinschätzung. Partner- und verbundene Unternehmen werden nicht berücksichtigt.

Über 200 Unternehmen vertrauen uns bei Energie- und Nachhaltigkeits-entscheidungen.

200+

Durchgeführte Energieaudits

100 %

Fristgerechte BAFA-Meldung

13,5 %

Ø Energiekosten-Einsparpotenzial
In Einzelfällen bis zu 30%

Pflicht oder Chance: Wo stehen Sie?

Ob Sie ein Audit durchführen müssen oder wollen, entscheidet vor allem die Größe Ihres Unternehmens.
Nicht-KMU

Sie sind verpflichtet

  • Energieaudit nach EDL-G alle vier Jahre
  • Durchführung durch BAFA-gelistete Auditoren
  • Wir übernehmen auf Wunsch die Online-Meldung beim BAFA
  • Unterstützung bei BAFA-Stichproben
KMU

Sie wollen sparen

  • Freiwilliges Audit mit BAFA-Förderung bis 3.000 €
  • Einsparpotenziale bei Strom, Wärme und Prozessen
  • Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Vorbereitung auf künftige Nachweispflichten und Förderanträge

Das Ergebnis: eine Liste, mit der Sie entscheiden können

Kein Bericht für die Schublade, sondern priorisierte Maßnahmen, die Sie direkt in Investitionsplanung und Förderanträge übernehmen.

Transparenz

Energieflüsse und Kostentreiber bis auf Verbraucherebene.

Wirtschaftlichkeit

Jede Maßnahme mit Investition, Einsparung und Kapitalwert.

Entscheidungsgrundlage

Belastbare Zahlen für Investitionen und Förderanträge.

Dekarbonisierung

CO₂-Wirkung je Maßnahme, als Basis für den Transformationsplan.

Maßnahmenliste

Beispielhafte Darstellung
  • 1 Druckluft-Leckagen beheben Investition Einsparung CO₂
  • 2 LED-Umrüstung Produktionshalle Investition Einsparung CO₂
  • 3 Wärmerückgewinnung Kompressor Investition Einsparung CO₂
  • 4 Lastmanagement Spitzenlast Investition Einsparung CO₂
  • 5 Heizungsoptimierung Verwaltung Investition Einsparung CO₂

Viele Maßnahmen lassen sich über Förderprogramme wie das BAFA bezuschussen. Wir zeigen, welche für Sie infrage kommen.

Zu den Fördermitteln

Die Energieauditpflicht nach EDL-G auf einen Blick

Vom BAFA kontaktiert?

Wir helfen weiter
  • 4 Jahre

    Das Audit muss für Nicht-KMU regelmäßig wiederholt werden.

  • 90 %

    des gesamten Energieverbrauchs muss das Audit mindestens abdecken.

  • 500.000 kWh

    Darunter entfällt das Audit, eine Meldung beim BAFA bleibt Pflicht.

  • Online

    Nach Abschluss ist die Meldung beim BAFA erforderlich. Das BAFA prüft per Stichprobe.

In wenigen Schritten zur Entscheidungsgrundlage

Kick-Off & Datenerfassung

Nach einem Gespräch zum Kennenlernen beginnen wir zeitnah mit der Analyse von Verbrauchsdaten und Prozessen Ihres Unternehmens.

Begehung vor Ort

Unsere Auditoren erfassen technische Anlagen, Gebäude und Nutzerverhalten direkt vor Ort.

Analyse & Maßnahmenentwicklung

Identifikation von Einsparpotenzialen und Bewertung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen.

Bericht & Abschlussgespräch

Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen, Transparenz über den Energieeinsatz und klaren Handlungsempfehlungen.

Meldung beim BAFA

Bei Bedarf übernehmen wir die verpflichtende Meldung beim BAFA für Sie, inkl. vollständiger Abwicklung gegenüber dem BAFA.

Pflichten, Fristen und BAFA-Meldung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als überwachende Behörde regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Durchführung und Dokumentation des Energieaudits.

Das Energieaudit ist für Nicht-KMU nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtend und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Die Durchführung erfolgt nach der DIN EN 16247-1 durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor.

Das Audit muss mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs Ihres Unternehmens abdecken. Nach Abschluss ist eine Online-Meldung beim BAFA erforderlich.

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh sind von der Auditpflicht befreit, müssen jedoch eine entsprechende Meldung beim BAFA einreichen.

Stichprobenkontrolle

Das BAFA überprüft regelmäßig im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nachgekommen sind.

Bei Kontaktaufnahme sollte zeitnah gehandelt werden. Wurden Sie vom BAFA kontaktiert? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Umsetzung der Anforderungen.

Eva Schadt

Eva Schadt

Vertriebsmanagerin

E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

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Mitglied bei
Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes Mitglied Der Mittelstand BVMW Mitglied Deutsches Energieberater-Netzwerk Mitglied DENEFF

Bereit für Ihre Energiewende?

Starten Sie jetzt Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247. Wir identifizieren konkrete Einsparpotenziale und schaffen eine belastbare Grundlage für weitere Maßnahmen.

Bitte füllen Sie dazu das Formular aus.

Häufige Fragen zu Energieaudits

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Alle Nicht-KMU (nach EU-Definition) sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh sind von der Energieauditpflicht befreit. Dennoch ist eine vereinfachte Online-Meldung des Energieverbrauchs beim BAFA vorgeschrieben.

Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?

Gemäß EDL-G ist alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor durchzuführen.

Lohnt sich ein freiwilliges Energieaudit?

Ein freiwilliges Energieaudit ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zur Durchführung verpflichtet sind, profitieren sie von denselben Vorteilen:

  • Aufdeckung von Einsparpotenzialen bei Strom, Wärme und Prozessen
  • konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienz
  • die Möglichkeit einer BAFA-Förderung von bis zu 3.000 €

Ein freiwilliges Audit schafft somit Transparenz, senkt Energiekosten und bereitet optimal auf künftige Nachweispflichten oder Förderanträge vor.

Ist mein Unternehmen ein KMU?

Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn:

  • Das Unternehmen weniger als 250 Personen beschäftigt
  • und der Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR pro Jahr ist
  • oder die Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. EUR pro Jahr ist

Ob ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe betroffen ist, bedarf häufig einer Detailprüfung. Der Status kann sich über Jahre auch verändern.

Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen, die für sich genommen kein „großes“ Unternehmen sind, durch verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen dennoch als „groß“ klassifiziert werden können.

Was kostet ein Energieaudit?

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße sowie von Anzahl und Komplexität der Standorte ab.

Für ein verbindliches Angebot ist es unerlässlich, den gesamten Energieverbrauch eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten des Unternehmens/der Unternehmensgruppe zu erheben.

Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan

Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.

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