Mit Energieaudits klar auf Effizienzkurs
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 schafft Transparenz über Ihren Energieeinsatz und analysiert systematisch die wesentlichen Verbraucher sowie wirtschaftlich relevante Kostentreiber.
Zentrales Ergebnis ist eine klar priorisierte Maßnahmenliste mit Angaben zu Investitionsbedarf, Wirtschaftlichkeit, Einsparpotenzial und CO₂-Wirkung.
Für große Unternehmen ist das Energieaudit nach dem Energie-dienstleistungsgesetz (EDL-G) Pflicht. Ob das für Sie gilt, prüfen Sie direkt hier.
- BAFA-gelistete Auditoren
- Audit nach DIN EN 16247-1
- Fristgerechte Meldung ans BAFA
Bin ich auditpflichtig?
Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung.
Vereinfachte Ersteinschätzung. Partner- und verbundene Unternehmen werden nicht berücksichtigt.
200+
Durchgeführte Energieaudits
100 %
Fristgerechte BAFA-Meldung
13,5 %
Ø Energiekosten-Einsparpotenzial
In Einzelfällen bis zu 30%
Pflicht oder Chance: Wo stehen Sie?
Sie sind verpflichtet
- Energieaudit nach EDL-G alle vier Jahre
- Durchführung durch BAFA-gelistete Auditoren
- Wir übernehmen auf Wunsch die Online-Meldung beim BAFA
- Unterstützung bei BAFA-Stichproben
Sie wollen sparen
- Freiwilliges Audit mit BAFA-Förderung bis 3.000 €
- Einsparpotenziale bei Strom, Wärme und Prozessen
- Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
- Vorbereitung auf künftige Nachweispflichten und Förderanträge
Das Ergebnis: eine Liste, mit der Sie entscheiden können
Transparenz
Wirtschaftlichkeit
Jede Maßnahme mit Investition, Einsparung und Kapitalwert.
Entscheidungsgrundlage
Belastbare Zahlen für Investitionen und Förderanträge.
Dekarbonisierung
Maßnahmenliste
Beispielhafte Darstellung- 1 Druckluft-Leckagen beheben Investition Einsparung CO₂
- 2 LED-Umrüstung Produktionshalle Investition Einsparung CO₂
- 3 Wärmerückgewinnung Kompressor Investition Einsparung CO₂
- 4 Lastmanagement Spitzenlast Investition Einsparung CO₂
- 5 Heizungsoptimierung Verwaltung Investition Einsparung CO₂
Viele Maßnahmen lassen sich über Förderprogramme wie das BAFA bezuschussen. Wir zeigen, welche für Sie infrage kommen.
Zu den FördermittelnDie Energieauditpflicht nach EDL-G auf einen Blick
Vom BAFA kontaktiert?
Wir helfen weiter- 4 Jahre
Das Audit muss für Nicht-KMU regelmäßig wiederholt werden.
- 90 %
des gesamten Energieverbrauchs muss das Audit mindestens abdecken.
- 500.000 kWh
Darunter entfällt das Audit, eine Meldung beim BAFA bleibt Pflicht.
- Online
Nach Abschluss ist die Meldung beim BAFA erforderlich. Das BAFA prüft per Stichprobe.
In wenigen Schritten zur Entscheidungsgrundlage
Kick-Off & Datenerfassung
Nach einem Gespräch zum Kennenlernen beginnen wir zeitnah mit der Analyse von Verbrauchsdaten und Prozessen Ihres Unternehmens.
Begehung vor Ort
Unsere Auditoren erfassen technische Anlagen, Gebäude und Nutzerverhalten direkt vor Ort.
Analyse & Maßnahmenentwicklung
Identifikation von Einsparpotenzialen und Bewertung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen.
Bericht & Abschlussgespräch
Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen, Transparenz über den Energieeinsatz und klaren Handlungsempfehlungen.
Meldung beim BAFA
Bei Bedarf übernehmen wir die verpflichtende Meldung beim BAFA für Sie, inkl. vollständiger Abwicklung gegenüber dem BAFA.
Pflichten, Fristen und BAFA-Meldung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als überwachende Behörde regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Durchführung und Dokumentation des Energieaudits.
Das Energieaudit ist für Nicht-KMU nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtend und muss alle vier Jahre wiederholt werden. Die Durchführung erfolgt nach der DIN EN 16247-1 durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor.
Das Audit muss mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs Ihres Unternehmens abdecken. Nach Abschluss ist eine Online-Meldung beim BAFA erforderlich.
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh sind von der Auditpflicht befreit, müssen jedoch eine entsprechende Meldung beim BAFA einreichen.
Stichprobenkontrolle
Das BAFA überprüft regelmäßig im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nachgekommen sind.
Bei Kontaktaufnahme sollte zeitnah gehandelt werden. Wurden Sie vom BAFA kontaktiert? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Umsetzung der Anforderungen.


Bereit für Ihre Energiewende?
Starten Sie jetzt Ihr Energieaudit nach DIN EN 16247. Wir identifizieren konkrete Einsparpotenziale und schaffen eine belastbare Grundlage für weitere Maßnahmen.
Bitte füllen Sie dazu das Formular aus.
Häufige Fragen zu Energieaudits
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
Alle Nicht-KMU (nach EU-Definition) sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen.
Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh sind von der Energieauditpflicht befreit. Dennoch ist eine vereinfachte Online-Meldung des Energieverbrauchs beim BAFA vorgeschrieben.
Wie oft muss ein Energieaudit durchgeführt werden?
Gemäß EDL-G ist alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen beim BAFA gelisteten Energieauditor durchzuführen.
Lohnt sich ein freiwilliges Energieaudit?
Ein freiwilliges Energieaudit ist in vielen Fällen wirtschaftlich sinnvoll. Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zur Durchführung verpflichtet sind, profitieren sie von denselben Vorteilen:
- Aufdeckung von Einsparpotenzialen bei Strom, Wärme und Prozessen
- konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbewertung
- eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienz
- die Möglichkeit einer BAFA-Förderung von bis zu 3.000 €
Ein freiwilliges Audit schafft somit Transparenz, senkt Energiekosten und bereitet optimal auf künftige Nachweispflichten oder Förderanträge vor.
Ist mein Unternehmen ein KMU?
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn:
- Das Unternehmen weniger als 250 Personen beschäftigt
- und der Jahresumsatz kleiner als 50 Mio. EUR pro Jahr ist
- oder die Jahresbilanzsumme kleiner als 43 Mio. EUR pro Jahr ist
Ob ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe betroffen ist, bedarf häufig einer Detailprüfung. Der Status kann sich über Jahre auch verändern.
Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen, die für sich genommen kein „großes“ Unternehmen sind, durch verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen dennoch als „groß“ klassifiziert werden können.
Was kostet ein Energieaudit?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße sowie von Anzahl und Komplexität der Standorte ab.
Für ein verbindliches Angebot ist es unerlässlich, den gesamten Energieverbrauch eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten des Unternehmens/der Unternehmensgruppe zu erheben.
Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.
Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.