Der Industriestrompreis kommt: Ihr Einstieg in 2026
Können Sie Ihre Stromkosten spürbar über den Industriestrompreis senken und in zukunftsfähige Technologien investieren? Wir zeigen Ihnen, wo Sie stehen und wie Sie Ihre Energiekosten reduzieren können.
Bis zu 50 %
+10 %
37,44 €/MWh
31.03.2027
Rückwirkend
Der Industriestrompreis erklärt
Der Industriestrompreis entlastet strom- und handelsintensive Unternehmen in den Abrechnungsjahren 2026 bis 2028 rückwirkend bei den Stromkosten. Die EU-Kommission hat die Beihilferegelung im April 2026 genehmigt, die Richtlinie ist seit Mai 2026 in Kraft.
Wie viel bringt der Industriestrompreis konkret? Für 2026 liegt der Referenzpreis bei 87,44 €/MWh. Begrenzt durch den Zielpreis von 50 €/MWh ergibt sich ein Differenzpreis von 37,44 €/MWh. Dieser wird auf bis zu 50 % Ihres anrechenbaren Stromverbrauchs angewendet.
Als Gegenleistung müssen 50 % der Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Wer zusätzlich mindestens 80 % in Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität investiert, erhält eine Flexibilitätsbonus von weiteren 10 % auf die Basis-Beihilfe und kann mehr investieren.
Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt?
Zwei Kriterien entscheiden, ob Ihr Unternehmen für die Beihilfe in Frage kommt
Passender Wirtschaftszweig
Ihre Produktionsstätte ist einem Sektor der Teilliste 1 des Anhangs I der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission (KUEBLL-Liste) zugeordnet.
Diese Liste umfasst aktuell rund 91 (Teil-)Sektoren – von der Chemie- und Metallindustrie über Glas- und Keramikherstellung bis hin zu Papier, Zement und Halbleitern. Maßgeblich für die Zuordnung ist Ihr WZ-Code (Wirtschaftszweig-Code).
Bereitschaft zur Gegenleistung
Nicht sicher, ob Ihr Sektor dabei ist? Der Rechner prüft Ihren WZ-Code automatisch.
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Geplante Investitionen
Damit wir die Reinvestitionspflicht der Industriestrompreis-Beihilfe realistisch einordnen und gemeinsam passende Energieeffizienzmaßnahmen für Ihr Unternehmen identifizieren können.
Fast geschafft
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Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
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| Kennzahl | Betrag |
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Die Reinvestitionspflicht ist keine pauschale wirtschaftliche Einbuße, sondern eine zweckgebundene Investitionsverpflichtung - Beihilfepotenzial und frei verfügbare Liquidität werden deshalb getrennt ausgewiesen. Die Strompreiskompensation-Beihilfe ist nicht Teil dieser Vorprüfung und sollte separat geprüft werden. Die WZ-Prüfung ist eine fachliche Vorprüfung; maßgeblich ist die behördliche Zuordnung der Produktionsstätte/Abnahmestelle. Dieses Tool ersetzt keine abschließende beihilfe-, steuer- oder rechtsberatende Prüfung des Einzelfalls.
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Häufige Fragen zum Industriestrompreis
Welche Gegenleistung wird von mir erwartet?
Beim Industriestrompreis verpflichten Sie sich, mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe innerhalb von 4 Jahren nach positivem Bescheid in Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu reinvestieren.
Unternehmen, die den Flexibilitätsbonus beantragen, erhalten 10 % mehr Beihilfe, müssen aber zusätzliche Investitionspflichten erfüllen. Dabei müssen 75 % der durch den Flexibilitätsbonus zusätzlich erhaltenen Beihilfe für Maßnahmen zur Dekarbonisierung eingesetzt werden. Zusätzlich müssen 80 % des Investitionsbetrags aus der Basis-Beihilfe in Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität investiert werden.
Beispielrechnung:
Ein Unternehmen erhält eine Basis-Beihilfe in Höhe von 200.000 €.
Durch den beantragten Flexibilitätsbonus erhöht sich die Förderung um 10 %.
Brauche ich einen Nachweis von einem Wirtschaftsprüfer?
Beim Industriestrompreis wird ab einem geförderten Stromverbrauch von 10 GWh pro Abrechnungsjahr ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers verlangt. Unser Rechner zeigt Ihnen anhand Ihrer Angaben direkt an, ob Sie diese Schwelle voraussichtlich erreichen.
Wann wird die Beihilfe ausgezahlt?
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird die Beihilfe für das jeweils abgelaufene Abrechnungsjahr ausgezahlt.
Ich nutze bereits die Strompreiskompensation, kann ich diese mit dem Industriestrompreis kombinieren?
Ja, allerdings nicht für dieselbe Strommenge. Eine Doppelförderung derselben Kilowattstunde ist ausgeschlossen. Ordnen Sie Ihren Verbrauch aber sauber auf, kann eine Kombination beider Instrumente auf unterschiedliche Anteile sinnvoll sein. Beachten Sie dabei, dass sich die Antragsfrist für den Industriestrompreis bei gleichzeitiger Beantragung der Strompreiskompensation vom 31.03.2027 auf den 15.07.2027 verlängert.
Was ist der Unterschied zwischen Industriestrompreis und Strompreiskompensation?
Der Industriestrompreis soll Unternehmen in den Jahren 2026 bis 2028 bei den Stromkosten entlasten. Für 50 % des Stromverbrauchs wird der Strompreis auf höchstens die Hälfte des maßgeblichen Referenzpreises begrenzt. Der geförderte Strompreis kann dabei jedoch nicht unter 50 €/MWh sinken.
Die Strompreiskompensation ist ein unabhängiges, jährlich wiederkehrendes Instrument, das die indirekten CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel ausgleicht. Beide haben unterschiedliche Sektorlisten, Voraussetzungen und Gegenleistungspflichten.
Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.