Fördermittel nach Insolvenz
Ihr Fördermittelberater hat Insolvenz angemeldet?
Die Insolvenz eines Fördermittelpartners bedeutet für betroffene Unternehmen oft Unsicherheit und Handlungsdruck. Wenn Ihr Fördermittelberater nicht mehr erreichbar ist, sind jetzt schnelle und professionelle Lösungen gefragt.
Energiekosten 360 unterstützt Sie gezielt bei der Übernahme laufender Förderprojekte, der Bestätigung bereits umgesetzter Maßnahmen und sorgt dafür, dass Ihre Fördermittel gesichert bleiben. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, gemeinsam finden wir eine Lösung.

Unterbrochene Fördermittelberatung
Verlorene Ansprechpartner
Unsicherheit bei Förderfristen
Unklarheit beim Verwendungsnachweis
Förderfähige Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, aber die notwendige unabhängige Bestätigung durch einen Berater fehlt noch.
Ihr Förderprojekt ist bei uns sicher
Plötzlich steht Ihr Fördermittelpartner nicht mehr zur Verfügung und Sie stehen vor einer großen Herausforderung. Zahlreiche Fragen und Unsicherheiten entstehen:
- Sind bereits getätigte Investitionen gefährdet?
- Werden begonnene Projekte jetzt gestoppt?
- Wer bestätigt Maßnahmen für den Verwendungsnachweis?
Sie wollen Klarheit und Sicherheit, keine offenen Fragen und Unsicherheiten. Ihre Investitionen und Projekte verdienen es, geschützt und sicher weitergeführt zu werden. Wir wissen, wie entscheidend eine schnelle, kompetente und unabhängige Lösung in solchen Fällen ist. Unser Team handelt kurzfristig und übernimmt professionell die Betreuung Ihrer Förderprojekte.
Wie wir Ihnen konkret weiterhelfen
Vollständige Fördermittelberatung
Wir übernehmen Ihre angefangene Fördermittelberatung, bringen Förderanträge schnell zum Abschluss und sorgen für eine reibungslose Einreichung bei den Förderinstitutionen.
Übernahme laufender Förderprojekte
Wir steigen unkompliziert in bereits begonnene Projekte ein, klären offene Punkte und stellen sicher, dass Ihr Förderprojekt erfolgreich abgeschlossen wird.
Verwendungsnachweis Fördermittel
Als unabhängiger und erfahrener Partner bestätigen wir Ihre umgesetzten Maßnahmen fachgerecht und rechtzeitig.
Individuelle Unterstützung
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation gründlich, beraten Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihre Förderungen nicht gefährdet sind.
Förderprogramme im Überblick
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Neubau, Sanierung und Einzelmaßnahmen
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor unterstützt.
Im Zusammenschluss von KfW und BAFA fördert das Programm die Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in der Wirtschaft des BAFA fördert Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von Anlagen und Prozessen.
Förderfähig sind Unternehmen aller Größen und Branchen. Die Art und Höhe der Fördermaßnahmen richten sich an der Unternehmensgröße und der zu erwartenden CO₂-Einsparung aus.

Eva Schadt
Vertriebsmanagerin
Sie haben ein konkretes Anliegen, das Sie besprechen möchten? Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

Jetzt Fördermittelunterstützung anfordern
Um Ihnen bestmöglich zu helfen, benötigen wir von Ihnen einige Informationen über die geplante oder bereits getätigte Investition. Bitte füllen Sie dafür das Formular aus.
Häufige Fragen zur Förderung
Wann kann ich meine Bestellung bzw. Beauftragung auslösen?
Sobald eine belastbare Erstbewertung vorliegt und die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, kann die Beauftragung erfolgen. Wichtig ist: Viele Förderprogramme verlangen, dass vor Antragstellung keine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt. Wir prüfen das im Vorfeld und stellen sicher, dass der korrekte Ablauf eingehalten wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch den Fördergeber?
Das variiert je nach Förderprogramm. Typische Zeiträume sind:
- Vorbereitung & Antragstellung: 1–4 Wochen
- Bearbeitung durch den Fördergeber: 4–12 Wochen
- Bewilligung: unmittelbar nach Abschluss der Prüfung
Bei komplexen Investitionsvorhaben oder EU-Programmen kann es länger dauern. Wir geben vorab eine realistische Einschätzung auf Basis des Programms und der bisherigen Bearbeitungszeiten.
Trage ich das Risiko für die Kosten der Beantragung?
Nein. Nur wenn ein positiver Förderbescheid erteilt wird, fallen Kosten an. Pauschalen für Erstbewertung oder Antragstellung werden vollständig angerechnet bzw. bei Nichterfolg erstattet. Dadurch entsteht kein finanzielles Risiko während der Beantragungsphase.
Kann der Staat die Förderung kurzfristig stoppen oder streichen?
Ja, Förderprogramme können angepasst, pausiert oder geschlossen werden – z. B. wenn Budgets ausgeschöpft sind oder politische Prioritäten sich ändern. Das passiert jedoch selten unangekündigt.
Wir beobachten die Programmentwicklung kontinuierlich und informieren, sobald Risiken erkennbar sind, damit Sie rechtzeitig reagieren können.
Wie erhalte ich eine erste Bewertung meines Vorhabens?
Eine Erstbewertung ist schnell möglich. Normalerweise benötigen wir:
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens
- Investitionskosten bzw. Projektumfang
- Zeitplan
- aktuelle Energieverbräuche (falls relevant)
Auf Basis dieser Angaben prüfen wir passende Förderprogramme, die Förderhöhe und die Antragsvoraussetzungen. Die Erstbewertung kann meist innerhalb weniger Tage erfolgen.
Der nächste Schritt: Ihr Transformationsplan
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit. Der Transformationsplan zeigt, wie Ihr Unternehmen CO₂-Emissionen gezielt reduziert und Kosten senkt.

