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BEG-Reform geplant: 5 % weniger Förderung für Wärmepumpen und strengere Anforderungen an Kältemittel?

07. Juli. 2026 | Förderung, Energiepolitik

Was Unternehmen, Investoren und Bestandshalter jetzt prüfen sollten

Die Bundesregierung plant wesentliche Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Besonders relevant für Unternehmen, Investoren und Bestandshalter ist ein Punkt, der in der Praxis erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann:

Der 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen soll gestrichen werden. Gleichzeitig sollen natürliche Kältemittel bzw. Kältemittel mit entsprechenden GWP-Werten zur Standardanforderung werden.

Damit geht es nicht nur um eine mögliche Reduzierung der Förderquote. Es geht auch um die Frage, ob bestimmte Wärmepumpen nach Inkrafttreten der Reform überhaupt noch förderfähig sind.

Bislang können förderfähige Wärmepumpen in der BEG EM neben der Grundförderung von 30 % zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel beim Einsatz natürlicher Kältemittel oder bei der Nutzung besonders effizienter Wärmequellen wie Erdreich, Wasser oder Abwasser.

Nach dem aktuellen Reformvorschlag soll dieser Bonus entfallen. Zugleich wird im Reformpapier darauf hingewiesen, dass natürliche Kältemittel bzw. Kältemittel mit entsprechenden GWP-Werten zur Standardanforderung werden sollen. Das kann bedeuten: Was bisher ein Förderbonus war, könnte künftig zur Fördervoraussetzung werden.

Warum das für Unternehmen und Investoren relevant ist

Bei gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Bürogebäuden, Handelsimmobilien oder gemischt genutzten Objekten liegen die förderfähigen Kosten häufig deutlich über typischen Einfamilienhaus-Projekten. Der Wegfall von 5 Prozentpunkten ist deshalb kein Detail.

Zur Einordnung:

Bei 200.000 € förderfähigen Kosten entspricht ein Wegfall von 5 Prozentpunkten einem möglichen Zuschussverlust von 10.000 €.

Bei 500.000 € förderfähigen Kosten sind es 25.000 €.

Bei 1.000.000 € förderfähigen Kosten sind es 50.000 €.

Gerade bei größeren Bestandsprojekten kann die Frage, ob ein Antrag nach aktueller Förderlogik oder erst nach Inkrafttreten einer Reform gestellt wird, damit unmittelbar wirtschaftlich relevant sein.

Noch wichtiger: Wenn natürliche Kältemittel bzw. entsprechende GWP-Werte tatsächlich früher zur Standardanforderung werden, kann sich die Bewertung einzelner Produkte verändern. Dann geht es nicht nur um die Höhe des Zuschusses, sondern auch um die grundsätzliche Förderfähigkeit der geplanten Wärmepumpe.

Vom Bonus zur Mindestanforderung: Warum das Kältemittel jetzt in die Förderprüfung gehört

Der Reformvorschlag ist an dieser Stelle besonders aufmerksam zu lesen. Der geplante Wegfall des Effizienzbonus wird nicht isoliert begründet. Vielmehr wird darauf verwiesen, dass natürliche Kältemittel bzw. Kältemittel mit entsprechenden GWP-Werten künftig Standardanforderung werden sollen.

Das ist ein wichtiges Signal für die Förderpraxis.

Bisher war natürliches Kältemittel ein Vorteil: Es konnte den zusätzlichen Effizienzbonus ermöglichen.

Künftig könnte daraus eine Mindestanforderung werden: Nur Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln bzw. entsprechend niedrigen GWP-Werten wären dann noch förderfähig.

Ob diese Verschärfung bereits mit Inkrafttreten der Reform oder erst zu einem späteren Zeitpunkt vollständig greift, ist aus dem Reformpapier noch nicht abschließend ableitbar. Für Unternehmen und Investoren sollte dieser Punkt aber bereits jetzt in die Projektprüfung aufgenommen werden.

Denn bei Wärmepumpenprojekten mit längeren Planungs-, Vergabe- und Umsetzungszeiträumen kann eine falsche Produktauswahl später teuer werden.

Jetzt beantragen – aber nicht unvorbereitet

Die naheliegende Reaktion lautet: Förderung besser früher als später beantragen.

Das ist grundsätzlich richtig – aber nur, wenn das Projekt antragsreif ist.

Ein BEG-Antrag sollte nicht „irgendwie schnell“ gestellt werden, sondern fachlich und formal belastbar vorbereitet sein. Vor Antragstellung sollten unter anderem folgende Punkte geklärt sein:

Ist das Gebäude förderfähig?

Ist die geplante Wärmepumpe in der konkreten Ausführung förderfähig?

Welches Kältemittel wird eingesetzt?

Handelt es sich um ein natürliches Kältemittel oder erfüllt das Kältemittel die künftig erwarteten GWP-Anforderungen?

Sind die technischen Mindestanforderungen erfüllt?

Sind die förderfähigen Kosten sauber abgegrenzt?

Liegt ein belastbares Angebot vor?

Ist die Eigentümer-, Betreiber- oder Investorstruktur geklärt?

Ist die notwendige BzA, TPB oder Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich?

Wurde noch nicht förderschädlich mit der Maßnahme begonnen?

Für Unternehmen und Investoren ist deshalb nicht nur Geschwindigkeit entscheidend, sondern vor allem die Kombination aus Timing, Produktauswahl, Förderfähigkeit und Antragsqualität.

Weitere geplante Änderungen mit Relevanz für Bestandshalter

Der Wegfall des Effizienzbonus und die mögliche Verschärfung der Kältemittelanforderungen sind der stärkste Sofortimpuls. Der Reformvorschlag enthält jedoch weitere Punkte, die für Bestandshalter und Investoren relevant sein können.

1. Degression der förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung

Geplant ist eine Absenkung der förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung. Direkt nach Neustart der Förderung soll eine einmalige Absenkung erfolgen, danach weitere Reduzierungen in halbjährlichen Schritten. Auch das spricht dafür, geplante Heizungsvorhaben frühzeitig auf Antragstiming und Förderfähigkeit zu prüfen.

2. Änderungen bei Mehrfamilienhäusern und iSFP-Bonus

Für Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern ist eine stärkere Staffelung der förderfähigen Kosten vorgesehen. Außerdem soll der iSFP-Bonus künftig erst ab der zweiten signifikanten Maßnahme gewährt werden. Für Investoren und Wohnungsbestandshalter wird damit die Reihenfolge der Maßnahmen wichtiger.

Einzelmaßnahmen sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob sie in eine wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsstrategie passen.

3. Neuer WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen

Geplant ist außerdem ein neuer 5-%-Bonus für Worst Performing Buildings bei Einzelmaßnahmen – allerdings nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für besonders ineffiziente Gebäude kann daraus eine neue Chance entstehen.

Das ist für Investoren mit älteren oder energetisch schwachen Beständen besonders interessant. Denn die Reform würde nicht nur Fördervorteile reduzieren, sondern zugleich neue Anreize für besonders sanierungsbedürftige Gebäude schaffen.

4. Straffung der systemischen Förderung

Auch bei der systemischen Förderung über BEG WG und BEG NWG sind Änderungen vorgesehen. Unter anderem sollen Tilgungszuschüsse sinken und die EE-Klasse zum Standard werden, sodass der bisherige Bonus entfällt. Für Nichtwohngebäude und größere Sanierungsprojekte wird die Wahl zwischen BEG EM, BEG WG/NWG, EEW oder anderen Förderprogrammen damit noch wichtiger.

Was Unternehmen und Investoren jetzt tun sollten

Für geplante Wärmepumpenprojekte im Bestand lautet unsere Empfehlung:

Nicht abwarten, sondern kurzfristig prüfen.

Das bedeutet nicht, jedes Projekt überhastet zu beantragen. Es bedeutet, jetzt zu klären, ob eine Antragstellung nach aktueller Förderlogik möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist – und ob die geplante Wärmepumpe auch im Hinblick auf Kältemittel und GWP-Wert zukunftssicher förderfähig ist.

Besonders relevant ist der Reform-Check für:

Unternehmen mit eigenen Betriebsimmobilien

Investoren und Bestandshalter von Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von Nichtwohngebäuden

Pflege-, Hotel-, Büro-, Handels- und Sozialimmobilien

Contracting- und Betreiberstrukturen

Projektentwickler mit Sanierungs- oder Umnutzungsvorhaben

Immobilienportfolios mit geplanten Heizungsmodernisierungen

Fazit: Förderstrategie wird wichtiger als Förderquote

Die geplante BEG-Reform zeigt: Förderbedingungen bleiben in Bewegung. Für Unternehmen und Investoren reicht es nicht, nur die aktuelle Förderquote zu kennen. Entscheidend ist, welche Förderlogik zum Projekt passt, wann der richtige Antragszeitpunkt ist und ob die gewählte Technik auch nach künftigen Anforderungen förderfähig bleibt.

Der mögliche Wegfall des 5-%-Effizienzbonus für Wärmepumpen ist deshalb nur ein Teil der Botschaft. Der zweite, möglicherweise noch wichtigere Punkt lautet: Natürliche Kältemittel bzw. entsprechende GWP-Werte könnten künftig zur Standardanforderung werden.

EK360 unterstützt Unternehmen, Investoren und Bestandshalter bei der Bewertung von Förderfähigkeit, Antragsreife, Produktauswahl und optimaler Förderstrategie.

Wenn Sie 2026 oder 2027 eine Wärmepumpe, Heizungsmodernisierung oder energetische Sanierung im Bestand planen, prüfen wir gerne, ob eine frühzeitige Antragstellung wirtschaftlich sinnvoll ist.

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