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Handlungsbedarf: BAFA Stichprobenkontrolle

Vom BAFA kontaktiert?
Jetzt zeitnah handeln.

Das BAFA überprüft regelmäßig, ob Unternehmen ihren Pflichten nach EDL-G und EnEfG nachgekommen sind. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und schnellen, rechtssicheren Umsetzung.

Unverbindliche Erstberatung
BAFA-gelistete Auditoren
Über 200 durchgeführte Audits
Antwort innerhalb von 24 h
Energieaudit Pflicht - BAFA Stichprobenkontrolle
Was passiert gerade?

BAFA Stichprobenkontrolle erklärt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft im Rahmen von Stichprobenkontrollen regelmäßig, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nach EDL-G und EnEfG nachgekommen sind.

Dazu gehört insbesondere die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 alle vier Jahre sowie die fristgerechte Online-Meldung. Auch Unternehmen unter 500.000 kWh Jahresverbrauch sind zu einer vereinfachten Meldung verpflichtet.

Eine Kontaktaufnahme durch das BAFA bedeutet nicht automatisch eine Sanktion, aber zeitnahes Handeln ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Was jetzt zu tun ist

Situation einordnen

Wir prüfen Ihr BAFA-Schreiben und klären, welche Pflichten konkret für Ihr Unternehmen gelten.

Audit planen

Schnelle Datenerfassung. Wir starten zeitnah, damit Sie die Frist einhalten.

Audit durchführen

DIN EN 16247-1 konform, durch BAFA-gelistete Auditoren.Mit Begehung und Abschlussbericht.

BAFA-Meldung abwickeln

Wir übernehmen die vollständige Meldung beim BAFA inklusive aller erforderlichen Nachweise.
Eva Schadt

Eva Schadt

Vertriebsmanagerin

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E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

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