Vom BAFA kontaktiert?
Jetzt zeitnah handeln.
Das BAFA überprüft regelmäßig, ob Unternehmen ihren Pflichten nach EDL-G und EnEfG nachgekommen sind. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und schnellen, rechtssicheren Umsetzung.

BAFA Stichprobenkontrolle erklärt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft im Rahmen von Stichprobenkontrollen regelmäßig, ob Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nach EDL-G und EnEfG nachgekommen sind.
Dazu gehört insbesondere die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 alle vier Jahre sowie die fristgerechte Online-Meldung. Auch Unternehmen unter 500.000 kWh Jahresverbrauch sind zu einer vereinfachten Meldung verpflichtet.
Eine Kontaktaufnahme durch das BAFA bedeutet nicht automatisch eine Sanktion, aber zeitnahes Handeln ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.
Was jetzt zu tun ist
Situation einordnen
Audit planen
Schnelle Datenerfassung. Wir starten zeitnah, damit Sie die Frist einhalten.
Audit durchführen
DIN EN 16247-1 konform, durch BAFA-gelistete Auditoren.Mit Begehung und Abschlussbericht.
BAFA-Meldung abwickeln

Eva Schadt
Vertriebsmanagerin
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E-Mail: info@energiekosten360.de
Telefon: +49 6101 9963700

Lassen Sie uns Ihre Situation klären.
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