BAFA veröffentlicht Durchschnittsstrompreise für stromkostenintensive Unternehmen – Besondere Ausgleichsregelung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Auftakt in die diesjährige „BesAr-Saison“ eingeläutet. Es wurden die für die Ermittlung der relevanten Stromkosten erforderlichen Durchschnittsstrompreise für das Antragsjahr 2021 veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link zu finden: Link BAFA
Zum Hintergrund:
Die Durchschnittsstrompreise werden jährlich neu aus den im Rahmen der Antragsstellung gewonnen realen Stromkosten von Unternehmen ermittelt. Diese Preise sind für alle Antragssteller verbindlich anzusetzen um die Stromkostenintensität zu bestimmen. Um dem unterschiedlichen Verbrauchsverhalten gerecht zu werden, gliedern sich die Preise in acht Verbrauchszonen (0 – > 66,7 GWh) und jeweils acht Zonen für die Benutzungsstunden.
Bei Fragen zur besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG kontaktieren Sie uns gerne direkt oder vereinbaren eine unverbindliche Erstberatung per Zoom.